Kann ich die Leibrente bestimmen statt den tabellarischen Satz verwenden / Steuerrechtlich?

1 Antwort

Der Wert der Rente berechnet sich nach der Jahresrohmiete bezogen auf das Alter bei Renteneintritt unter berücksichtigung der Sterbetafel.

Ein Einsitzrecht für den Veräußerer ist als Kaufpreis anzusetzen.

Soll daher beides in Betracht kommen?

Ein schenkungsähnlicher Vorgang könnte dann erst relevant sein, wenn der Schenker vor Ablauf der Bindungsfrist verstirbt.

Dies ist dann aber reines Risiko des Übergebers, denn das Lebensalter ist nicht vorhersehbar.

Der Grad der Verwandschaft kann steuerlich relevant sein, wenn Freibeträge berücksichtigt werden können.