Kann ich meinen Neubau, der teilweise vermietet wird, steuerlich absetzen?

1 Antwort

Die Kosten für das Haus, welches gerade gebaut wird, sind Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB).

Kosten für den bereits erworbenen Grund und Boden sind Anschaffungskosten des Grund und Bodens und sind nicht als AfA abzugsfähig, da der Grund und Boden keiner Abschreibung unterliegt. Darunter fallen also alle Anschaffungsnebenkosten wie z. B. Notarkosten für die Eigentumsübertragung, Kosten des Grundbuchamtes für die Eigentumsübertragung etc. (H 6.4 EStH).

Nach § 9a EStDV ist das Gebäude dann mit den anfallenden Herstellungskosten abzuschreiben, wenn es fertig gebaut wurde (R 7.4 EStR). Fertig ist ein Gebäude dann, wenn es bezugsfertig ist (H 7.4 "Fertigstellung" EStH).

Somit sind die Herstellungskosten erst ab 2021 abzugsfähig und dann mit der AfA gemäß § 7 EStG.

Die Finanzierungskosten für das Gebäude (also z. B. Zinsen - nicht die Raten!) sind jedoch direkt abzugsfähig, auch die Kosten, die damit zusammenhängen (also z. B. Gebühren für die Eintragung einer Hypothek/Grundschuld und auch diesbezüglich die Notarkosten) gemäß § 9 (1) Nr. 1 EStG.

Ups da war ja noch das Thema mit der 2. Wohnung, dadurch musst du die AfA und die weiteren Werbungskosten dann hälften.

@Montiplex

Hälftig in meinem Fall wohl nicht, da die Größe der vermieteten Wohnung nur 1/3 der selbstbewohnten Wohnung beträgt. Das dürfte dann auch der anzusetzende Faktor sein, vermute ich.

@Nando6

Jup, dann ja. Ging von 2 identischen aus.