Kann ich meinen Neubau, der teilweise vermietet wird, steuerlich absetzen?
Ich habe 2019 ein Grundstück gekauft und 2019 erste Zahlungen für einen Neubau geleistet. Dieses Haus erhält eine vermietete Wohnung, eine weitere wird selbst bewohnt. Es wird 2021 bezugsfertig. Kann ich die anteiligen Kosten für 2019 steuerlich absetzen? Wenn ja, welche? Grundstück? Notarkosten, Finanzierungskosten, Raten für den Neubau?
1 Antwort
Die Kosten für das Haus, welches gerade gebaut wird, sind Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB).
Kosten für den bereits erworbenen Grund und Boden sind Anschaffungskosten des Grund und Bodens und sind nicht als AfA abzugsfähig, da der Grund und Boden keiner Abschreibung unterliegt. Darunter fallen also alle Anschaffungsnebenkosten wie z. B. Notarkosten für die Eigentumsübertragung, Kosten des Grundbuchamtes für die Eigentumsübertragung etc. (H 6.4 EStH).
Nach § 9a EStDV ist das Gebäude dann mit den anfallenden Herstellungskosten abzuschreiben, wenn es fertig gebaut wurde (R 7.4 EStR). Fertig ist ein Gebäude dann, wenn es bezugsfertig ist (H 7.4 "Fertigstellung" EStH).
Somit sind die Herstellungskosten erst ab 2021 abzugsfähig und dann mit der AfA gemäß § 7 EStG.
Die Finanzierungskosten für das Gebäude (also z. B. Zinsen - nicht die Raten!) sind jedoch direkt abzugsfähig, auch die Kosten, die damit zusammenhängen (also z. B. Gebühren für die Eintragung einer Hypothek/Grundschuld und auch diesbezüglich die Notarkosten) gemäß § 9 (1) Nr. 1 EStG.
Hälftig in meinem Fall wohl nicht, da die Größe der vermieteten Wohnung nur 1/3 der selbstbewohnten Wohnung beträgt. Das dürfte dann auch der anzusetzende Faktor sein, vermute ich.
Jup, dann ja. Ging von 2 identischen aus.
Ups da war ja noch das Thema mit der 2. Wohnung, dadurch musst du die AfA und die weiteren Werbungskosten dann hälften.