Notarkosten nach abgebrochener verlesung des immobilienkaufvertrages zum beurkundungstermin?

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Ja. Es ist üblich, daß die Notarkosten der Käufer zahlt. Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt muß der Käufer den Notar bezahlen.

Und wenn Du selber den Vertrag bzw. die Verhandlung aus solchen fadenscheinigen Gründen abbrichst, erübrigt sich eigentlich Deine Frage hier.

Der Vertrag wurde vom otar ausgefertigt, also trägst Du die Kosten dafür.

sehr wahrscheinlich - der Notar hatte ja Arbeit