Grundbucheintragungen was bedeuten sie?

4 Antworten

Du brauchst zu den Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs die Eintragungsbewilligungen, diese sollte dann von einem Notar, Anwalt für Baurecht oder Sachverständigen für Immobilienbewertung geprüft werden. Diese können Dir dann nähere Auskünfte geben, ob die Eintragungen wertrelevant sind und welche Auswirkungen diese auf die Immobilie und das Grundstück haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kgkrasno 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:14

Danke für die Hilfe, habe dort schon geschaut. Leider steht dort aber nichts was die Einträge genau bedeuten

Schnoofy  29.01.2019, 21:19
@kgkrasno

Die Einträge dokumentieren Rechte, die sich die Gemeinde gesichert hat.

Z. B. das Verlegen von öffentlichen Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) über Grundstück.

Da diese Rechte von 1978 sind, würde ich mich schriftlich an die Gemeindeverwaltung wenden und prüfen lassen, welche Rechte heute noch im öffentlichen Interesse liegen und für welche eine KLöschungsbewilligung erteilt werden kann.

kgkrasno 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:20
@Schnoofy

Vielen Dank, das werde ich morgen direkt machen. Hoffe das ich auch Auskunft bekomme, da wir ja nicht die Besitzer sind :-)

Schnoofy  29.01.2019, 21:23
@kgkrasno

Dann hole dir notfalls die Unterstützung des gegenwärtigen Eigentümers. Da dieser das Grundstück verkaufen will sollte eine Klärung auch in seinem Interesse liegen.

Ronox  30.01.2019, 00:58

Grundbucheintragungen bzw. dingliche Rechte am Grundstück sind keine Baulasten.

Da du nur die schlagwortartige Bezeichnung wiedergegeben hast, kann man keine genaue Auskunft geben. Der Inhalt der Rechte ergibt sich aus den Bewilligungen in der Grundakte.

Zumindest so viel kann man sagen:

Das Ver- und Entsorgungsleitungsrecht beinhaltet das Recht der Gemeinde, durch das Grundstücke Ver- und Entsorgungsleitungen zu führen und dort zu belassen.

Das Beeinträchtigungsrecht wird vermutlich eine Grunddienstbarkeit wegen des Duldens von Emissionen auf dem Grundstück sein.

Beim Bauverbot wird es sich nicht um ein generelles Bauverbot handeln, sondern dieses wird sehr speziell formuliert sein.

Das Antennenrecht beinhaltet das Recht, eine Antenne oder dergleichen auf dem Grundstück zu errichten und dort zu betreiben.

Einige dieser Rechte könnten inzwischen gegenstandslos sein. Am besten bei den Berechtigten nachfragen und um Erteilung einer Löschungsbewilligung bitten.

siehe Snoofy.

Ich würde dem Verkäufer einfach ein "Kauf frei von Lasten Dritter" vorschlagen. Er wird sich bei Interesse dann selbst darum kümmern. Macht natürlich nur Sinn, wenn ihr keine Konkurrenz habt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kgkrasno 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:43

Danke für den Tipp, leider gibt es einige Konkurrenz. Haben am Freitag einen Besichtigungstermin weil es zu viele Anfragen nach dem Haus gibt. Aus diesem Grund versuchen wir gerade alles vorab zu klären, damit wir Freitag sofort zuschlagen :-)

oklein  29.01.2019, 22:05
@kgkrasno

Dann solltet ihr im Kaufvertrag zumindest beim Abschluss (nicht vorher) noch einen Passus aufnehmen, dass "das der Verkäufer das Grundstück in dem Zustand verkauft, dass eine Nutzung gem. aktuellem Bebauungsplan uneingeschränkt vorliegt".

Das Antennenrecht würde mir nicht gefallen. Ein Verteiler auf dem Dach oder Grundstück zu Gunsten der Gemeinde bedeutet, dass die Mieteinnahmen des Providers (z.B. Telekom) an die Gemeinde gehen und nicht an Euch. Das würde ich bei der Gemeinde hinterfragen und ggfs. zumindest die Miete auf Euch sichern lassen. Der Gemeinde sollte es nur um eine Versorgungssicherheit gehen.