Hausverkauf - wie lange dauert es bis das Geld kommt?

4 Antworten

Der Notar wird dich informieren, ob das Geld auf dem Notaranderkonto eingangen ist. Wenn nicht, frage da nach. Anschließend wird erst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch umgesetzt. Bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erledigt ist - gibt es keine Auszahlung an dich.

Das kann einige Monate dauern, je nach Bundesland und Grundbuchamt. Die Grundschuldtilgung braucht auch einige Zeit. Rechne mal mit ca. 4- 6 Monate.

Die Grundschuldtilgung braucht auch einige Zeit.

Da es keine gibt, braucht es auch nicht Monate!

@XXungerechtXX

ja, sry - ich hatte den Klammerzusatz nicht mehr im Sinn. Aber auch wenn die wegfällt - es dauert allein im Grundbuchamt meistens sehr lange. Und nach meiner Erfahrung bringt Druck machen im Amt nichts. Die haben einfach viele Sachen zu bearbeiten und machen das nach Eingangsreihenfolge.

Das kommt auf die Verwaltung an. Am besten ist, du rufst bheim Amtsgericht mal an. Manchmal sind die sehr langsam und es kann Wochen dauern. Also, etwas Druck auslösen

Eigentlich weißt du doch die Antwort:

der Käufer den Kaufpreis bis zum 25.06.2014 (also letzte Woche Mittwoch) auf das Notaranderkonto überweisen muss.

Wenn alles da ist, genau an dem Tag!

Aber wie kann man so unvorsichtig sein und die Zahlung am Grundbucheitrag festmachen? Der kann bis 8 Wochen dauern...wie lang war den die Frist von Unterschrift zum Zahlungstermin?

Ruf den Notar an!

nein, ruf besser beim amtsgericht an und rede nett mit der grundbuchstelle, dass es für dich sehr wichtig ist

oder fahr vorbei und bring ihnen blumen+pralinen mit, meist sitzen da damen

Was hat das mit Unvorsichtigkeit zu tun? Der Käufer hat das Geld bezahlt, wo ist das Problem?

Solange der Notar das Geld hat, sehe ich da kein Problem!

Frist Unterschrift-Zahlungstermin lag bei etwa 2 Wochen.

@fromhell

Sorry, dass das Geld bereits bezahlt ist, habe ICH nicht aus deiner Frage raus lesen können. Deshalb meine Antwort!

Hier bei uns wird es nicht mehr mit dem Anderkonto gemacht, da wird das Geld direkt an den Verkäufer angewiesen....ist ja vielleicht auch abhängig vom Bundesland.

@MeSturmvogel

DAS kann ganz schnell nach hinten los gehen....schon mal was von Bestechung gehört...wir sind ja nicht in den Ostblockstaaten...oder In Südeuropa....

Wie lange wird es voraussichtlich noch dauern, bis wir das Geld überwiesen bekommen? (sollte mE höchstens noch am Grundbucheintrag hängen)

Woher willst Du das wissen?

sämtliche Genehmigungen von der Stadt eingeholt worden sind

Dazu gehört u.a. der Verzicht auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts. Das alleine ist zwar i.d.R eine Formalität, kann aber im Einzelfall Wochen dauern.

Grundbucheintrag vorgenommen wurde

Je nach zuständigem Katasteramt dauert das zwischen 6 Tagen und 6 Monaten. Warum habt ihr das denn so vereinbart? Wenn der Erwerber schon einen Vorbehalt diesbezüglich geltend machen will, dann doch bitte wenigstens eine Teilzahlung vereinbaren. Jetzt könnt ihr nur warten, bis der Eintrag erfolgt ist - und das kann dauern.

Nach meiner Kenntnis gibt es keine Teilzahlung bei solchen Verkäufen. Kann nämlich eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, so wird der Verkauf vollständig rückabgewickelt.

Der Kauf von Grundstücken ist nun mal was anderes als der Kauf eines Kleidungsstückes im Laden,

@angy2001

Doch, den gibt es. Zug um Zug auf das Notaranderkonto ist m.W. sehr wohl zulässig. Dann weiß der Verkäufer zumindest, dass das Geld geflossen ist, auch wenn er nicht darüber verfügen kann.

@FordPrefect

....... Er hat doch die Info schon, dass das Geld auf dem Notaranderkonto ist - der Notar hat nun auch die Grundbuchumschreibung beantragt.

@angy2001

Das stimmt. Die Info, dass das Geld bereits auf dem Notaranderkonto eingegangen ist, habe ich überlesen.

@FordPerfect: Woher willst Du das wissen? -> Wie gesagt mE (meines Erachtens falls Du die Abkürzung nicht kennst!). Meines Erachtens ist kein WISSEN sonder MEINE MUTMAßUNG! Wenn ich es wüsste würde ich sicherlich nicht fragen!!!! Und es hängt MEINES ERACHTENS nach noch vom Grundbucheintrag ab, weil keine Grundschuld auf dem Haus liegt! Und die Genehmigungen von den Behörden werden DENKE ICH auch nur Formalien sein! Ich wüsste nicht, warum sich da jemand quer stellen sollte!!!

@fromhell
Woher willst Du das wissen?

Tue ich nicht - aber Du eben auch nicht. Frage den Notar, dafür bezahlst Du ihn ja.

mE

NB.: Es heißt korrekt m.E.

es hängt MEINES ERACHTENS nach noch vom Grundbucheintrag ab, weil keine Grundschuld auf dem Haus liegt!

Ich habe nirgends Bezug auf eine nicht vorhandene Grundschuld genommen.

Und die Genehmigungen von den Behörden werden DENKE ICH auch nur Formalien sein!

Das stimmt - aber erledigt werden müssen sie, vorher kann gar kein Grundbucheintrag erfolgen.

Ich wüsste nicht, warum sich da jemand quer stellen sollte!

Bei jedem Erwerb muss die Kommune schriftlich erklären, dass sie von der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechtes absieht. Das ist in der Tat in 99% aller Fälle eine reine Formalie, nur erledigt werden muss sie dennoch. Und da genügt es schon, wenn der oder die SB krank oder in Urlaub und ohne Vertretung ist - dann bleibt so ein Vorgang eben auch mal schnell 3 Wochen liegen. Alles schon dagewesen.