Notar Kaufvertrag doppelt?

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Theoretisch möglich.

ZB warst du mit dem Betriebsleiter beim Notar. Vielleicht hat dieser die prokura die Bank im Grundstücksrechtsverkehr zu vertreten, wobei ich hier die Vertretungsregelungen bei den Banken nicht kenne.

Es wäre denkbar, dass dein Bänker mit Vollmacht den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Der Bänker deines Bekannten war als Vertreter ohne Vertretungsmacht bei der Beurkundung. Nun schwirrt der Kaufvertrag des Bekannten immer noch bei der Bank durch die Hauspost, damit der Vertrag noch nachträglich genehmigt wird, damit wäre der Vertrag des Bekannten noch nicht rechtskräftig.

Inwieweit auch in den Ländern mit Anwaltsnotaren ein Anwalt einen Notar vertreten kann? Nur in der Person als Notar, nicht als Anwalt.

Mach dem Notar Dampf, dass er die Eintragung der Auflassungsvormerkung so schnell wie möglich zum Grundbuch bekommt.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 20:49

Diese Auflassungsvormerkung scheint echt wichtig zu sein . Also müsste der Typ eigentlich drinne stehen,stand er aber nicht. Sonst müsste es mein Notar ja sehen oder nicht. Er bekommt ja Geld dafür ,und würde sone Fehler nicht machen denk ich mal. Weil wenn da wirklich wer drinne stehen sollte, müsste er es ja sagen

kabbes69  22.05.2020, 21:02
@JackDaniel46

Richtig. Der Notar muss das Grundbuch vor Beurkundung einsehen. Daher der Rat, dass der Notar sich nach offenen Anträgen erkundigen soll ( Markentabelle einsehen). Es wäre theoretisch denkbar, dass zB an dem Tag an dem dein Notar vormittag das Grundbuch eingesehen hat, nachmittags der Kaufvertrag deines Bekannten beim Grundbuch eingegangen wäre.

Der Fehler würde dann immer noch an der schlampigen Grundstücksverwaltung bei der Bank liegen. Wo mehrer Menschen über das gleiche Eigentum verfügen können, muss ich solche Fehler vermeiden können.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 21:29
@kabbes69

Ok vielen dank. Montag kümmer ich mir drum.

Du bist dir sicher das es sich um dieselbe Kataster Nummer handelt?

denn eigentlich geht das nicht... wenn der Eigentümer (die Bank) mit einem Käufer (dem anderen) beim Notar war, wird von diesem im Grundbuch die Auflassung eingetragen

das bedeutet: DEIN Notar hätte das auf dem Grundbuchauszug gesehen, denn dort würde es stehen, das da gerade ein Verkauf stattfindet

wenn da nichts drinstand -sonst hätte dein Notar nichts machen können- steht die JETZT drin, mit DIR als käufer

fazit:

der der im Grundbuch steht, ist der Eigentümer

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 20:53

und wer denn bekannte jetzt klagt? Er sagt das ist Formfehler . Er hätte angeblich eine Frist bis zum 06.12.2019 gehabt,dann kam wohl die Bestätigung von seiner Bank und dazwischen waren dann wohl noch Feiertage und Dann meinte wohl angeblich die Bank das sie nicht mehr wollen. Jetzt will er klagen.

Vampire321  22.05.2020, 21:20
@JackDaniel46

dann soll er klagen... dann freuen sich die Anwälte

aber dann geht es nur noch um Schadensersatz, und wer den zu zahlen hat... aber DU wirst das nicht sein, da du das nicht zu verantworten hast

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 21:29
@Vampire321

Würde ich , falls er irgendwie das Grundstück doch kriegen sollte , meine Kosten vom Notar von der Bank zurück erstattet bekommen,oder müsste ich da klagen?

Vampire321  22.05.2020, 22:38
@JackDaniel46

Dann wäre dir ein Schaden entstanden und dir stünde Schadensersatz zu

inwieweit die verantwortlichen Protagonisten sich da verantwortlich sehen und deren berufshaftpflicht Versicherung das auch so sieht , kann ich nicht beurteilen ...

Dein Frage ist etwas wirr - ich blicke nicht so ganz durch was Du sagen willst.

Aber dass ein Grundstück 2 x verkauft wird, ist technisch nicht möglich. Wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wird, lässt der Notar im Grundbuch eine sog. "Auflassungsvormerkung" eintragen. Das Grundstück wird sozusagen für andere Käufer gesperrt.

Wenn der Käufer dann bezahlt hat und das dem Notar nachgewiesen (Kontoauszug bzw Bankbestätigung) wird die Auflassungsvormerkung bei Gericht gelöscht und das Grundstück wird dann erst endgültig auf den neuen Käufer eingetragen. In der Zwischenzeit kann es nicht noch mal anderweitig verkauft werden

nanfxD  22.05.2020, 16:08
Aber dass ein Grundstück 2 x verkauft wird, ist technisch nicht möglich.

rechtlich ist das aber möglich und da ist ja das Problem

Highlands  22.05.2020, 16:10
@nanfxD

Es kann aber nur für 1 Käufer eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Solange die nicht auf dem Tisch liegt, zahlt auch niemand den Kaufpreis für ein Grundstück

nanfxD  22.05.2020, 16:11
@Highlands

Ja das stimmt, aber verkauft werden kann es trotzdem 2x

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:15
@nanfxD

wie kann man ein Grundstück 2x verkaufen? Indem man 2 verschiedene Notare nimmt?? Ist das nicht Betrug dann von einer Bank? Das halte ich für unwahrscheinlich

nanfxD  22.05.2020, 16:17
@JackDaniel46

Kann auch nur nen Fehler gewesen sein. Sicher das das Grundstück der Bank gehört hat und die nicht nur Makler waren?

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:19
@nanfxD

Ja 100% gehört es der Bank. Der Betriebsleiter war persönlich vor Ort, und ein Notar. So welche Fehler können doch nicht passieren? Der Notar weiß doch was er tut. Kann es nicht sein, das der Typ einfach zu spät oder garnicht bezahlt hat? Kann die Bank dann einfach sagen , er bekommt das Grundstück nicht weil er zu spät oder garnicht bezahlt hat ? Oder muss das auch rück abgewickelt werden oder so ?

nanfxD  22.05.2020, 16:22
@JackDaniel46

Woher soll der Notar wissen ob ne Stunde vorher bei nem anderen Notar das gleiche Grundstück verkauft wurde und doch Fehler können passieren. Es kann sein das did Bank vom Vertrag zurückgetreten ist muss aber sein.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:23
@nanfxD

Also nochmal für dich extra , er hat vor ca 8 Monaten unterschrieben. Ich vor 2

nanfxD  22.05.2020, 16:28
@JackDaniel46

Ist merkwürdig und würde theoretisch gehen.

Ronox  23.05.2020, 22:02
@Highlands

Man kann auch für 100 Käufer eine Vormerkung eintragen lassen. Natürlich ist das nicht sinnvoll, aber rechtlich möglich. Ebenso, dass versehentlich zwei Kaufverträge geschlossen werden.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:35

Was wenn die Auflassungsvormerkung nicht eingetragen wurde? Vergessen zb

Highlands  22.05.2020, 17:43
@JackDaniel46

Dann hat der Notar einen gewaltigen Fehler gemacht. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ja wie ein 6er im Lotto (nur umgekehrt)

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 17:45
@Highlands

Also erzählt der Typ nur blödsinn, er hat wahrscheinlich nicht bezahlt oder Ähnliches . Und alles schleifen lassen, dann hat die Bank bestimmt tschüss gesagt

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 17:45
@Highlands

Für wen wäre es ein 6 er im Lotto?

Highlands  22.05.2020, 17:48
@JackDaniel46

Denkbar wäre dass der Typ mit dem ersten Kaufvertrag nicht bezahlt hat. Darauf hin wurde das Grundstück auch nicht "zugeschrieben" und die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht. Im Kaufvertrag ist ja auch immer ein Datum bzw Zeitraum festgelegt, wann bezahlt werden muss.

Wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, kann der Eigentümer klar an jemand anders verkaufen

Das ist jetzt aber alles mehr oder weniger Kaffeesatzleserei. Ohne die Verträge zu kennen kann dir das niemand 100 % beantworten

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 18:00
@Highlands

Ja das denke ich auch so. Der Typ hat bestimmt nicht bezahlt . Und dann kann die Bank einfach sagen nein? Oder muss das auch alles Vertraglich ablaufen ?

Highlands  22.05.2020, 18:05
@JackDaniel46

Wie gesagt: Üblicherweise ist im Kaufvertrag geregelt wann und wie gezahlt werden muss. Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Verkäufer üblicherweise direkt gegen ihn vollstrecken und sich das Geld "mit der Brechstange" holen (wenn denn was zu holen ist). Da ist im Kaufvertrag immer eine Klausel, dass sich der Käufer betreffend des Kaufpreises mit seinem gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (oder so ähnlich).

Ich nehme an der hat nicht gezahlt, der Notar hat ihn auch noch mehrfach gemacht und dann unter entsprechender Fristsetzung die Auflassungsvormerkung löschen lassen. Damit ist er der erste Kaufvertrag hinfällig und die Bank hat nochmal neu verkauft.

Ist wie bei ebay: Wenn einer was ersteigert und nicht bezahlt, setzt Du es irgend wann neu rein

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 18:24
@Highlands

Ja sowas steht im Kaufvertrag.Hoffe mal das es So ist . Dann kann er klagen wie er will. Nicht das mein Haus da steht und er sagt so jetzt gehört alles mir.. also ohne großen Aufwand kann das die Bank so machen?

Das ist eine sehr merkwürdige Geschichte, die ich nicht verstehe. Bist du sicher, dass du nichts falsch verstanden hast?

War die Bank tatsächlich die Eigentümerin, von der du das Grundstück gekauft hast? Oder war die Bank nur Vermittlerin? Eigentümer ist immer derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

und ein Anwalt als Vertretung für einen ganz anderen Notar.

Bist du sicher? Das erscheint mir völlig unlogisch.

Wer waren in beiden Fällen die Eigentümer? War es derselbe? Möglicherweise haben tatsächlich 2 Verkäufe von 2 verschiedenen Verkäufern nacheinander stattgefunden.

Irgendjemand muß doch im Grundbuch nachgesehen haben, wer der Eigentümer ist.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:22

Eigentümerin ist die Bank. Das Baulastenverzichnis ist auch leer . Im Grubdbuch steht die Bank noch. Aber es gibt halt Kaufverträge . Einmal meinen Kaufvertrag mit dem Notar und dem Betriebsleiter , und einmal der Typ mit einem Anwalt (als Vertretung ) und der Bänker , der die Grubdstücke vermarktet quasi

Mignon5  22.05.2020, 16:32
@JackDaniel46

Die Angelegenheit ist sehr undurchsichtig.

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:34
@Mignon5

Das finde ich auch. Montag telefoniere ich mit dem Betriebsleiter.

Mignon5  22.05.2020, 16:38
@JackDaniel46

Ja, mache das! Du kannst hier dann eine neue Frage stellen oder bei dieser Frage deine neuen Erkenntnisse posten. Dann helfen wir natürlich sehr gerne. Dass eine Bank betrügt, halte ich für unwahrscheinlich.

Oder ist es möglicherweise eine Fake-Bank? Hast du das geprüft? Vielleicht ein ausländischer Name der Bank, der erfunden wurde?

JackDaniel46 
Fragesteller
 22.05.2020, 16:44
@Mignon5

vb . Ganz groß und bekannt also.

Ich bezweifle, dass das einer Bank passiert, aber wenn es tatsächlich zwei Kaufverträge gibt, dann haben auch beide Käufer einen Anspruch auf Erfüllung und die Bank ein Problem. Die hier so oft angesprochene Vormerkung hilft dann auch nur bedingt.

JackDaniel46 
Fragesteller
 23.05.2020, 22:13

Es gibt 2 Notarverträge aufjedenfall. Er hat eins vor ca 8 Monaten abgeschlossen. Ich vor ca 2 Wochen. Vermutlich hat er nicht bezahlt

Ronox  23.05.2020, 22:16
@JackDaniel46

Das kann natürlich sein, aber dann sollte man den alten Vertrag auch rückabwickeln. Vermutlich ist das aber bereits passiert.

JackDaniel46 
Fragesteller
 23.05.2020, 22:19
@Ronox

Braucht die Bank für die Rückabwacklung den Typen ? Oder kann die das einfach von sich aus ohne weitere Einverständnis oder Unterschrift von dem Typen machen?

Ronox  23.05.2020, 22:31
@JackDaniel46

Einen Vertrag können nur beide Vertragsparteien aufheben. Die Bank kann aber in einigen Fällen einseitig den Rücktritt erklären.

JackDaniel46 
Fragesteller
 23.05.2020, 22:43
@Ronox

Wenn zb die Frist fürs bezahlen nicht eingehalten wurde?

Ronox  23.05.2020, 22:50
@JackDaniel46

Ja, das ist alles möglich. Ohne den Vertrag kann man aber nichts näheres sagen. Am besten beim Notar nachfragen, der wird den ja auch beurkundet haben.

JackDaniel46 
Fragesteller
 23.05.2020, 22:55
@Ronox

Ok danke . Ne bei dem Typen hat es ein Anwalt berurkundet, als Vertretung für einen Notar. Ob das zulässig ist , weiß ich nicht. Ja werde Montag da mal anrufen