Kann man den Vertragspartner zur Erfüllung des Kaufvertrages zwingen, wenn dieser die notwendige Unterschrift beim Notar verweigert?
Willenserklärung für Verkauf von Gesellschafteranteil von GmbH & Co KG getätigt, Verhandlungen und Einigung über Konditionen, Gesellschafterbeschluss und Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile wird unterschrieben. Da GmbH & Co KG ist die Unterschrift beim Notar zwingend, diese anschließend verweigert und Vertrag wird als nichtig erklärt.
4 Antworten
Zwingen kann man niemand. Will er Verkaufen oder hat er schon Geld bekommen?
Ggf. kann man die fehlende Willenserklärung durch Gerichtsurteil ersetzen, wenn es hiefür einen Anspruch gibt.
Nein erzwingen kann man das nicht. Aber sicher kann man Schadensersatzansprüche geltend machen. Man kann auch von vornherein Konventionalstrafen vereinbaren
Nein kann man nicht. Wie du schon selbst sagt ist die notarielle beurkundung nötig, um rechtskräftig zu werden.
Und eine einseitige willenserklärung reicht nicht aus.