Notarkosten beim Immobilienkauf kommt da noch eine größere Rechnung?
Hallo meine Frau und ich haben eine Immobilie erworben, Kaufvertrag ist unterschrieben, Grundschuld ist eingetragen. Wir haben mit notarkosten von 5500 Euro (2%) kalkuliert. Der Vertrag hat 1800 Gs 750 gekostet. Das ist weniger als die Hälfte der von uns kalkulierten Kosten. Kommt da noch ne größere Rechnung vom Notar?
3 Antworten
Es kommt noch eine Rechnung vom Amtsgericht - Grundbuchamt in ca. gleicher Höhe!
Erkundigen Sie sich dort, dann haben Sie Klarheit aus erster Hand. Die Gößenordnung dürfte etwa gleich sein.
Und was kostet die Umschreibung beim Grundbuchamt? Bzw erhebt der Notar dafür auch nochmal eine Gebühr?
Die Arbeiten beim Grundbuchamt stellt nur das Amtsgericht in Rechnung.
Ok danke
Hallo,
wenn der Notar alles abgerechnet hat ( Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung, Kaufvertrag usw.), dann kommt nur noch die Rechnung von Grundbuchamt (etwas in gleicher Höhe) und die Grunderwerbssteuer.
Ist abhängig von der Grösse, des Kaufpreises einer Immobilie. UNs hat bei allen Immobilienkäufen aber der Notar mit allen entstehenden Kosten vertraut gemacht. Ohne Bezahlung der Notarkosten erfolgt auch kein Kaufvertrag!!!
Ja ist klar ist auch beides schon bezahlt. Die 2% des Kaufpreises haben die Banken immer kalkuliert jetzt sind es aber weniger als 1% deswegen fragte ich ob da noch ne größere Rechnung vom Notar kommt! Entweder habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder du hast die Frage nicht richtig gelesen?
Sicher kam nun schon die Rechnung (Grunderwerbsteuer) über ca. 12.500 Euro
Meinst du die kleinere oder größere? Oder beide? Meine Frau Mama meinte das noch ne Rechnung vom Grundbuchamt von ca 300 Euro kommt..