Noch immer keine Post von Polizei, hatte ich Glück?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bußgeldbehörde hat 3 Monate ab Tattag Zeit einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Da wird also noch etwas kommen. Und einen Beweis haben sie doch, nämlich die Aussage des Polizisten als Zeuge.


§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Haha, 7 Wochen heißen noch lange nicht, dass du sicher bist. ^^ Mitunter haben die Bußgeldstellen so viel zu tun, dass sie die ganzen Fälle bis kurz vor Fristablauf aufschieben und sie erst dann bearbeiten.

Verjährt ist das ganze, wenn 3 Monate nach dem Ereignis noch keine Post eingegangen ist. Sprich am 11. April wäre das ganze offiziell "verjährt" und dann hättest du nichts mehr zu befürchten. Aber bis dahin ist noch eine Menge Zeit...

Ich bin mal auf der A2 von den berüchtigten "Helmstedt-Abzocker-Blitzern" abgeschossen worden. Da ist 10 Wochen lang nichts gekommen... Und dann kurz vor der Frist kam der Bußgeldbescheid rein. Die haben da mitunter echt so viel zu tun, dass die die Sachen Wochenlang liegen lassen. Da wird immer das vorgezogen, was kurz vor der "Verjährung" ist.

Aus eigener Erfahrung, der kommt! Ich bekam ihn am letzten Tag bevor die Verjährung eintrat mit dem Vermerk "persönlich eingeworfen".zugestellt.

Anscheinend :) Glückskind!

die "Verjährungsfrist" sind 3 Monate