Kann die Polizei Punkte geben wenn es keinen Beweis für Verstoß gibt außer das die Polizei einen gesehen hat (aber kein Foto und nicht angehalten)?

11 Antworten

Die Frage ist zu allgemein finde ich....

Wenn dann müsste man unterscheiden was die Polizisten gesehen haben.

Einen Abstands oder Geschwindigkeitsverstoß können sie zwar erkennen und schätzen, aber nicht wie hoch zum Beispiel der Geschwindigkeitsverstoß war. Also ist das unwichtig weil solche Sachen genau beziffert werden müssen.

Rot über die Ampel ist wieder etwas anderes. Unfallflucht sogar eine Straftat.

Hinzu kommt ja noch das nicht angehalten wurde von der Polizei....

Also kann nur eine Halterabfrage gemacht werden in dem der Halter angeschrieben wird um sich zu äussern. Denn Personalien wurden ja nicht genommen.

Dieser kann dann behaupten er habe das Auto verliehen an einen Freund, weiss aber nicht mehr an wem...denn es passiert ständig das sich Freunde das Auto leihen....

Danach kann er dann zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden.

Was ich meine ist folgendes, man muss einfach unterscheiden um was für eine Art Verstoß es sich handelt...

Polizei gibt keine Punkte - die sind nur die, die kontrollieren

außer das die Polizei einen gesehen hat

Das reicht vollkommen aus!

Die Polizisten stellen lediglich etwas / einen Verstoss fest und bringen ihn je nach Art des Verstosses entweder straf- / oder ordnungsrechtlich zur Anzeige als "Augenzeugen" .

Dann bekommst Du regulär / grundlegend erst mal einen Anhörungsbogen um Dich zum Vorwurf zu äussern. 

Ob es dann nach Abschluss des Verfahrens Punkte gibt, das richtet sich dann bei Ordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, oder strafrechtlich nach den Ermessungen laut Strafgesetzbuch, VeV, STVO etc.

Ob so ein Ermittlungsverfahren seitens der Anzeigestellung "durch" kommt, das richtet sich nach der Beweisführung der jeweiligen Seite. Aber die Polizei selbst verteilt keine Punkte. Die geben es nur an das Verkehrs- Zentralregister weiter, wenn das Verfahren aus ihrer Sicht erfolgreich war und der Bescheid / das Urteil gegen Dich Rechtskraft erlangte.

Die Polizei gibt keine Punkte. Sie nehmen auf, geben sich als Zeugen an und leiten es an die Fahrerlaubnisbehörde/Landkreis  und/oder die Gerichte weiter.

Wenn ein Bußgeldbescheid eingeht, kommt er von DORT, nicht von der Polizei. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen und dich selbst als einen Gegenzeugen benennen.

Gruß S.