Bekomme ich noch weitere Post (Unfall)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es ein Fahrverbot geben würde, müsste das auf dem Bußgeldbescheid stehen, ansonsten gilt "ne bis in idem". Lediglich die Aufforderung zum Aufbauseminar wird noch kommen (das ist ja nicht als Strafe gedacht), wenn der Verstoß denn die zur Folge hat.

Wer schickt denn die Aufforderung zum Aufbauseminar? Das Straßenverkehrsamt?
Naja, mal abwarten.
Trotzdem vielen Dank! :)

Für das Fahrvebot wirst du auf jeden Fall noch Post bekommen.

Wieso ruft die Frau deswegen die Polizei? Ich versteh solche Leute nicht, das kann man doch auch so klären....

Wenn Du einmal hereingelegt wirst, weil der Unfallgegner plötzlich behauptet, Du wärst ihm hinten drauf gefahren, passiert Dir das sicher nicht nochmal.

@Mikkey

Deswegen hat man immer ein Block und ein Stift dabei und lässt es sich schriftlich geben, dass der andere seine volle Schuld einsieht.

@Lukas1643

Klar, wo einem doch bei jeder passenden Gelegenheit eingebleut wird daß man Schuldeingeständnisse niemals unteschreibt.

Verstehe auch nicht, warum meine "Gegnerin" direkt die Polizei gerufen hat. Es war ja meine Schuld und ich hätte das bei der Versicherung auch so angegeben, aber sie ist ausgestiegen und hat sofort die Polizei gerufen.
Dabei sei gesagt, dass ich einen größeren Schaden am Auto habe, als sie. Immerhin bin ich mit meinem Ford Ka in Ihren Opel Astra gefahren.. Außer einem Lackschaden hatte sie nichts, da ist meine Beule schon etwas größer..
Naja, jetzt kann ich es nichts mehr daran ändern.