Bei Verkehrskontrolle gefragt ob ich schonmal was mit der Polizei zutun hatte?

6 Antworten

Es ist davon auszugehen, dass Du aufgrund Deines ersten Verfahrens bereits im Daten-Erfassungssystem der Polizei ("INPOL") gespeichert bist.

Im Übrigen bist Du nur dazu verpflichtet Deine Personalien preiszugeben. Alle anderen Fragen kann und darf man unbeantwortet lassen.


ob du Lust hast oder nicht, entscheidet die Polizei!  Da sie dich eh überprüfen, sag die Wahrheit.

Wenn du angehalten wirst so antworte wahrheitsgemäß. Der Beamte wird dann weiter entscheiden was er weiter macht. Wenn du lügst und er über eine Abfrage bekommt das du wegen BtM einliegst hast du dann ein richtiges Problem.

Sorry aber wer wegen BtMG mal irgendwie in in ein Verfahren kommt muss natürlicher Weise immer wieder damit rechnen kontrolliert zu werden.

Dein Problem das du mit BtMG erwischt würdest. Das hast du vorher wissen müssen. BtM sind Straftat und kein Spass. Das sollte jeder wissen der sich damit abgibt.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle fragt sowas kein Mensch. Es sei denn du verhältst dich massiv verkehrsgefährdend oder fährst unter Alkohol- oder Btm-Einfluss. Und ohne Grund wirst du bei einer Verkehrskontrolle auch nicht durchsucht.

Es hat wohl niemand Lust dazu von der Polizei durchsucht zu werden. Der Polizei dürfte das im Ernstfall ziemlich egal sein. Verhindern kannst du das dann eh nicht.