Hallo!
Zur Vorgeschichte:
Ich habe meiner damaligen Freundin 2016 2000€ geliehen. Nach unserer Trennung Weihnachten 2017 hat sie sich extrem Zeit gelassen und sich aus ihrer Zahlungspflicht herausgewunden und wollte (unabhängig davon) "vorerst" keinen Kontakt mehr mit mir haben. Ich muss dazu sagen, dass wir uns eigentlich im Guten getrennt haben - sie hatte keine Gefühle mehr. Nun bin ich deshalb zum Anwalt um eine neutrale Kontaktperson zu haben, die das mit ihr klärt. Eigentlich war der Plan, dass der Anwalt ein Schreiben aufsetzt und sie darauf reagiert und eine Ratenzahlung des restlichen Betrags (1820€) vereinbart. Sie hat nicht auf diese Kündigung reagiert, die Frist auch verstreichen lassen. Zum Ablauf der Frist habe ich sie kontaktiert und ihr nahegelegt, sich bei meinem Anwalt zu melden und wir haben normal miteinander gesprochen. Letztendlich hat sie sich wohl per Telefon, Post und Mail bei ihm gemeldet, mein Anwalt meinte aber, dass keine Reaktion ihrerseits kam. Nun ging es als Klage weiter, keine Reaktion usw, letztendlich wurde sie per Versäumnisurteil verurteilt zu 1820€ zzgl 273€ Zinsen und Gerichtskosten, sowie 255€ Anwaltskosten.
Das schlimme ist, dass mir dieses Vorgehen empfohlen wurde von Freunden und Verwandten, damit es mir psychisch besser geht und die Sache geklärt wird. Nun gehts mir allerdings richtig beschissen mit dieser nach den Worten meines Anwalts "ehr erfreulichen Nachricht", da ich weiß, dass sie sich das nicht leisten kann, alles aufeinmal zu zahlen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wie läuft das nun ab? Gibt es die Möglichkeit ihr eine Zahlungsbeginnverzögerung (?!) einzuräumen und eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren, oder ist es nach einem Urteil Pflicht, auf einen Schlag zu zahlen?
wollte es aber hier schonmal wissen