Ratenzahlung Vollstreckungsbescheid

6 Antworten

Also wenn Du einen Mahnbescheid zahlst, dies auch bei der zuständigen Behörde eingeht, dürftest Du eigentlich keinen weiteren haben. Es sei denn, Du hast bei mehreren mal nicht gezahlt, was denke ich mal hoffentlich nicht der Fall ist.

In Deiner Stelle würde ich mit diesem Mahnbescheid zum Rechtsanwalt gehen und diesen Prüfen lassen. Vielleicht unterlag ein Fehler. Kann immer möglich sein. Oder Du rufst bei der zuständigen Person an, von dem der Mahnbescheid kommt. Das ist immer noch besser, als zu warten......

dies auch bei der zuständigen Behörde eingeht

Du meinst, dass es beim zuständigen Anwalt eingeht. Er zahlt an einen Anwalt und nicht an eine Behörde.

dürftest Du eigentlich keinen weiteren haben.

Wer redet denn von "mehreren"? es gab einen berechtigten Mahnbescheid, der fast abbezahlt ist und dieser soll nun nach zig Monaten doch vollstreckt werden. Ein und derselbe Vorgang.

In Deiner Stelle würde ich mit diesem Mahnbescheid zum Rechtsanwalt gehen und diesen Prüfen lassen

Überflüssig und teuer. Wenn der TE keinen Einspruch eingelegt hat und bereits fast alles abbezahlt hat, hat er die Schuld auch anerkannt. Da wird auch ein Anwalt nichts mehr ändern können.

Oder Du rufst bei der zuständigen Person an, von dem der Mahnbescheid kommt.

Da vor Gericht Fristen zu wahren sind, bringt das auch nichts.

@mepeisen

mepeisen

  1. sei mal bisschen freundlicher ja?
  2. ich habe auch schon sowas durch wie der .... zwar mit einer anderen Sache aber egal.
  3. Wenn Du ach so schlau bist, warum biste dann kein Anwalt?

Schau mal bitte nach, ob es sich da um die gleiche Sache handelt. Wenn es tatsächlich die gleiche Sache ist, um die es da geht, widersprich dem Ding vor allem erst einmal innerhalb der Frist, sonst kommst Du aus der Nummer nicht mehr so schnell wieder raus.

Wenn es also die gleiche Sache ist und Du demzufolge widersprechen kannst, erst einmal der gesamten Forderung widersprechen mit der Begründung, dass Du mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hast und Du Dich an diese auch hältst. Vorsicht dabei: es sollte wirklich keine Verzögerung da drin sein!

Möglicherweise ist dem Gläubiger ein Fehler unterlaufen, wenn die aber nur noch mehr abkassieren wollen, ab zum Anwalt damit.

Wenn alle bisherigen zahlungen im VB berücksichtigt wurden dann ist es kein Fehler sondern Absicht

@EXInkassoMA

Auch da sitzen übermüdete Menschen dran, die mal einen Flüchtigkeitsfehler machen, weil eben nicht alles zu 100% vollautomatisch läuft. Zahlendreher sind da der typische Fall. Ein Haken einen Millimeter zu weit links angeklickt und schon ist er nicht gesetzt. Man muss nicht jedem immer sofort volle Absicht unterstellen, nur weil man selbst so denkt.

Beim Amtsgericht nachfragen die haben Leute die dir da weiter helfen können.

Das bringt doch nichts, denn 1. wissen die nichts von der Ratenvereinbarung, 2. prüft das Mahngericht keine sachlichen Einwände und 3. erteilen die auch keine Rechtsberatung.

Danke für die schnellen Antworten. Ich habe nochmal nach geschaut die Raten sind pünktlich und mit dem richtig Betrag (Dauerauftrag ) an den Gläubiger gegangen. Dieser hat es wohl auch so bei Gericht bestätigt da die bisher gezahlten raten mit Datum u Betrag in dem Vollstreckungsbescheid drin stehen. Daher verstehe ich überhaupt nicht das der Rechtspfleger noch einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat

Der Rechtspfleger beantragt das nicht. Das tut der Gläubiger bzw. der Gläubigeranwalt. Er will sich wohl noch etwas dazu verdienen. Der Rechtspfleger weiß weder etwas von der Ratenvereinbarung, noch, dass das nicht rechtens ist. Er prüft das auch nicht. Deswegen wirst du ja auch belehrt, dass du selbst prüfen sollst, ob das OK ist.

Ich würde hier sofort die restlichen 30€ bezahlen und einen Brief an das Mahngericht schicken, dass du Einspruch gegenüber dem Vollstreckungsbescheid einlegst, da es bereits bezahlt ist und dass du um Einzug des herausgegebenen Titels bittest.

Der nächste Schritt wäre dann für den Gläubiger, zu klagen und dabei zu begründen, warum er einen Vollstreckungsbescheid machen wollte, obwohl es eine wirksame Ratenvereinbarung gab, die du eingehalten hast. Damit sollte er auf die Nase fallen.

Falls du dir unsicher bist, lass dich von einem Anwalt beraten. Aber bedenke: Die Anwaltskosten für die Beratungsstunde zurückzubekommen ist schwierig.

Vermutlich versucht die Gegenseite nur maximal von Deiner Situation zu profitieren

Frage : Was hast Du im Zusammenhang mit der ratenzahlung unterschrieben ?

Liste mal die im VB aufgelisteten gebühren auf

Sind da die gebühren eines Inkassobüros ebenfalls enthalten ?

ich habe gar nichts unterschrieben. Ich habe einen Ratenzahlungsplan erstellt und den Rechtspfleger geschickt. Dieser hat dann schriftlich zugestimmt. Ja es sind Inkasso Kosten aufgelistet! Ein Inkasso Unternehmen hat siCh aber nie bei mir gemeldet.

Hab da heute angerufen. Aussage den VB haben sie beantragt weil das Gerichtliche Mahnverfahren nach 6 Monaten verfällt. Sie werden nur von dem VB Gebrauch machen wenn ich die Raten nicht begleiche.

@lilly80

Trotzdem eine linke Tour - ein Anruf von denen hätte genügt und Du hättest die Kosten einsparen können

Wieviel an Inkassokosten ist im VB aufgelistet ?

Evtl kannst Du das mal Verlinken ( Namen und Anschrift abdecken )