Kreditgeber verstorben; muss ich die Raten weiterzahlen

5 Antworten

Hallo, es kommt darauf an, wer vom verstorbenen Kreditgeber dessen Forderungen geerbt hat. Erst das klären und dann weiterzahlen.

Hi, gierig deswegen da der arme Mann (mein Nachbar) noch nicht mal unter der Erde ist, besagte Verwandten sich kaum um ihn gekümmert haben. Meine Tochter ist mit ihm Einkaufen gefahren und hat Besorgungen gemacht, ja er wurde nicht mal von denen im KH besucht. Für mich eindeutig gierig. Ich habe keine Probleme weiter meine Rate zu zahlen, ich wollte nur wissen ob es auch in Ordnung geht.

Naja, mit "gierig" hat das nichts zu tun. Irgendjemand muss sich um die Formalitäten kümmern (hier gibt es sogar Fristen, z.B. von der Lebensversicherung, bis wann eine Todesmeldung eingehen muss).

@Frangge

Hi Frangge, wenn die Tochter als erstes mit dem Schreiben angerannt kommt und über den ganzen Hof plärrt das sie jetzt die Kohle will dann ist das in meinen Augen gierig. Zumal sie damit meine Tochter angegangen ist obwohl ich der Kreditnehmer bin. Sicher haben sie eine Frist die Wohnung zu räumen das ist mir bewußt, aber man kann gewisse Sachen auch diskreter behandeln.

Ja. Fordere die Vorlage des Erbscheins, denn zahlen musst du an den/die gesetzlichen Erben, so dieser das Erbe angenommen hat.

und die gierigen Verwandten... gehts noch?

Wenn jemand stirbt, MÜSSEN die Verwandten alle Dokumente sichten, damit sie ggf das Erbe rechtswirksam AUSSCHLAGEN können! Sonst erben sie nämlich möglicherweise die Schulden des Erblassers!

Mit gierig hat das überhaupt nichts zu tun!

Warum sind die Verwandten "gierig"?

Das ist ganz normal, dass sich nach einem Todesfall die engsten Angehörigen um die Sache kümmern. Wegen der Zahlung bin ich nicht sicher, denke aber, dass die Forderung des Kreditgebers an seine Tochter weitervererbt wird, und du diese dann bedienen musst.

Ich würde sagen ja, da du ja unterschrieben hast. Ich würde es nicht auf eine Klage ankommen lassen. Zuerst würde ich mal mit der Tochter reden.