Darf ein Anwalt Gebühren für eine Ratenzahlung berechnen?
Hallo,
ich habe eine Geldforderung von einem Anwalt bezüglich offener Gebühren bei einem Telekommunikationsunternehmen erhalten. Die Forderung war zu hoch für mich, also habe ich einen Ratenzahlungsvorschlag an den jeweiligen Anwalt gesendet. Der Ratenzahlung wurde zugestimmt, jedoch mit der Notiz, ich zitiere: "Für diese Vereinbarung berechnen wir eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 81,00." Nun die Frage, die darauf selbstverständlich folgt: Wie ist solch ein Verhalten in den Gesetzesbüchern definiert? Darf der Anwalt tatsächlich einfach so solche Gebühren für im Prinzip garnichts (ok, außer die 70 Cent für die Briefmarke natürlich) berechnen?
MfG
3 Antworten
Wie das Wort schon sagt: Gebühren. Das sind Pauschalen die nicht vom Arbeitsaufwand abhängen.
Egal ob der Anwalt deinen Vorschlag brieflich akzeptiert oder eine Nacht lang mit dir verhandelt: Er bekommt die Gebühren für das Aushandeln einer Zahlungsweise.
Wenn du pleite bist und er einen Vergleich aushandelt dann kriegt er eine Vergleichsgebühr und wenn er dich verklagt dann kriegt er eine Verhandlungsgebühr.
Hallo.
Ein Brief vom Anwalt wird nach der Gebührenordnung der Anwälte berechnet, das sind keine Zinsen, das sind Gebühren.
Porto und Gebühren kommen noch nach der Abzahlung.
Er hat Dir schon einen Brief geschrieben. Das kostet soviel.