Nach Urteil Ratenzahlung möglich?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das liegt in Deinem Ermessen ob Du ihr Ratenzahlung gewährst,ein Gerichtsvollzieher wird nur tätig wenn Du ihn beauftragst,oder Dein Anwalt,ohne Dein Zutun wird da die Summe auch nach Urtei nicht sofort eingefordert.

aha, also ist die Zahlung an sich nochmal eine andere Sache... Was empfiehlst du? Direkt schreiben oder ... Ich würde zumindest auf die Zinsen verzichten, das finde ich ein wenig überzogen

@Sabotaz

Du hast jetzt ein Urteil und könntest den Gerichtsvollzieher nach Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen zu pfänden,das ist ein kann und kein muss,das kannst Du dann jederzeit machen innerhab der nächsten 30 Jahre.Teile Ihr mit das Du ihr eine letzte Möglichkeit zur Ratenzahlung gibst,sollte sie darauf dann auch wieder nicht eingehen kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen,der kann ihr dann auch eine Ratenzahlung anbieten wenn Du das mit ihm so absprichst,dann sieht sie das Du es ernst meinst und wird da dann wohl auch zahlen,nur jeder Einsatz des Gerichtsvollzieher kostet Geld und ihre Schulden werden immer grösser denn das muss alle sie selber zahlen,das kommt auf die Gesammtschuld oben drauf.

Danke für den Stern,Gruss andie

Hallo , also ich würde auch an deiner Stelle kein schlechtes Gewissen haben.

Deine Verwandtschaft und deine Freunde sehen die Situation wahrscheinlich ein wenig klarer als du selbst , frag sie warum und weshalb oder was sie generell von ihr denken. Du magst sie wahrscheinlich richtig gerne, aber deswegen sollte man nicht alles dulden. Sie hätte ja auch mit kleinen Beträgen zumindest monatlich daran denken können... ( vielleicht wollte sie aber auch einfach nicht? )

jau, genau das höre ich dauernd... Es war nicht leicht und es wird auch nicht leichter... Aber ich versuche realistisch zu bleiben

Gibt es die Möglichkeit ihr eine Zahlungsbeginnverzögerung (?!) einzuräumen und eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren, oder ist es nach einem Urteil Pflicht, auf einen Schlag zu zahlen?

Klar kannst Du das machen, ihr eine Ratenzahlung anbieten.

Im Grund wäre es ihr Part, Ratenzahlung vorzuschlagen, wenn sie nicht in der Lage ist die Summe auf einmal zu zahlen.

So wie Du schilderst macht ein Ratenzahlungsvorschlag vermutlich wenig Sinn. Der ganze Verlauf incl. Gerichtsverfahren zeigt doch dass sie mit keiner Mine bereit ist sich auch nur im Geringsten Gedanken über ihre Schulden zu machen.

Du machst Dir ein schlechtes Gewissen

Sich macht sich offensichtlich keine Mühe ihre Schulden zu begleichen.

Die Nebenkosten musstest Du sicher auch vorstrecken.

Du kannst Dir einen Vollstreckungstitel besorgen und hoffen, dass Du irgendwann einmal, in vielen Jahren, etwas von Deinem Geld wiedersiehst.

Meine Befürchtung ist, dass dies nicht der Fall sein wird.

Und die Kosten, am Ball zubleiben, werden sich nicht amortisieren. Es könnte ein Fass ohne Boden werden.

das ist interessant... Sowas habe ich von meinem Anwalt nicht gehört - logisch

Natürlich kannst du ihr eine Ratenzahlung anbieten, aber du solltest das auf jeden Fall schriftlich fixieren, aber eigentlich müsste sie darum ansuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Klar gibt es die Möglichkeit auf Ratenzahlung, dazu soll sie zur Bank gehen und einen Kredit aufnehmen.

Ich an deiner Stelle würde mich auf nichts anderes einlassen, sie hatte ja nun genug Zeit gehabt und Du hast gemerkt das Du das Geld sonst nie siehst.

Warum es dir beschissen geht verstehe ich nicht, Du hast absolut nichts getan. Beschissen und schlechtes Gewissen haben solllte nur deine damalige Freundin die offensichtlich das Geld sonst nie zurückzahlt.

weil ich weiß, dass sie es sich nicht leisten kann und sie hart arbeitet für das bisschen Geld. Sie ist Behindertenpflegerin und verdient im Vergleich zu meiner relativ "einfachen" Arbeit (technischer Außendienst) viel zu wenig... Dazu kommt noch, dass sie nicht irgendein fremder Mensch ist, sondern sie jemand war, mit der ich schon mein restliches Leben verplant habe... Ist vielleicht für einige schwer zu verstehen.

@Sabotaz

Letztendlich musst Du das wissen. Aber warum ist sie nie auf dich zugekommen und hat versucht zumindest mit kleinen Teilbeträgen die Schulden zu zahlen ? Warum reagiert sie nichtmal auf das Schreiben des Anwaltes ? Warum hat sie nie mit dir darüber geredet ?

Du kannst wenn Du magst ihr auch alles erlassen, aber warum ziehst Du dann vor Gericht ?

Schlechtes Gewissen musst Du aber wie erwähnt deswegen gar nicht haben, falsches Verhalten liegt nicht bei dir, sondern bei demjenigen der dir dein zustehendes Geld schuldet, dafür hast Du schließlich auch gearbeitet.

@Antitroll1234
Aber warum ist sie nie auf dich zugekommen und hat versucht zumindest mit kleinen Teilbeträgen die Schulden zu zahlen ? Warum reagiert sie nichtmal auf das Schreiben des Anwaltes ? Warum hat sie nie mit dir darüber geredet ?

jo. Das frage ich mich auch...

Ich werd nicht mit voller Härte durchgreifen, aber ich werd es mir zurückzahlen lassen.