Nießbrauchrecht mieterhöhung?

6 Antworten

Dein Vermieter darf die Miete erhöhen. Ob dieser nun Eigentümer ist, ein Nießbrauch vereinbart ist oder einfach nur eine Bevollmächtigung vorliegt, ist völlig unerheblich.

Wenn der Nießbraucher dein Vertragspartner ist, darf er auch die Miete erhöhen.

Hi darf der nießbraucher mir die Miete erhöhen

Ja: Mit Bestellung eines Nießbrauchrechts ist der Berechtigte n. § 567 BGB als Vermieter in dein Mietverhältnis eingetreten und hat den tatsächlichen Eigentümer als mitvertraglich benannten Vermieter verdrängt.

Dieser Übergang erfolgte analog § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete bei Eigentumsübergang durch Veräußerung.

G imager761

Der Vermieter darf die Miete erhöhen. Ober der Vermieter Eigentümer, Nießbraucher oder selbst Mieter ist, ist völlig wurscht.

Dein Vermieter darf die Miete erhöhen, also der, mit dem du den Mietvertrag abgeschlossen hast.

.... was sollte denn ein Eigentümer mit deinen mietvertraglichen Vereinbarungen zu tun haben, wenn du den Vertrag mit einem NBN abgeschlossen hast?