Kann mein Vater sein Nießbrauchrecht weiter vererben an eine fremde vererben?

7 Antworten

Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten. Es ist nicht vererblich und auch lebzeitig vom Berechtigten nicht auf eine andere Person übertragbar.

Nießbrauch – das absolute Recht

Bei einem Nießbrauch handelt es sich um ein sogenanntes höchstpersönliches Recht, welches nicht vererblich ist. Das Nießbrauchsrecht erlischt vielmehr mit dem Tode des Nießbrauchers (des sogenannten Rechteinhabers).

Neben dem Nießbrauch sind auch sonstige höchst persönliche Rechte nicht vererblich, worunter beispielsweise auch ein Wohnungsrecht oder ein Leibgedingsrecht fällt.

wenn dein Vater nicht gestorben ist kann er dir auch nichts vererbt haben- höchstens geschenkt / überschrieben. Ansonsten kann ein Nießbrauchrecht nicht vererbt werden- es endet mit dem Tod.


Nein, das kann er nicht. Er ist nicht mehr Eigentümer des Hauses.

Das Nießbrauchsrecht kann niemandem vererbt werden, es endet mit dem Tod des Nießbrauchers.

@dandy100

Sag ich doch. Oder hab ich was anderes geschrieben ?