Haus mit Nießbrauch zurückübertragen?

5 Antworten

Nein eine Schenkung zurück fordern, kann man unter Umständen nur wegen grobem Undank. Der Kontaktabbruch des Vaters zu seinen Kindern zählt hierfür nicht. Hier würde, wenn, nur die Beziehung zwischen dir und deinem Sohn eine Rolle spielen und müsste eingeklagt werden.

Ohne Einsicht deines Sohnes bleibt dir nur noch ein Testament über das noch vorhandene Vermögen zu Gunsten der Enkel mit dem Hinweis, dass das Haus auf den Pflichtteil des Sohnes angerechnet wird. Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar.

Ebenso kannst du mit einem volljährigem Enkel einen Mietvertrag über dein Nießbrauch abschließen, falls du eine anderen Wohnsitz hast, hier empfiehlt sich dann aber ein Anwalt.

Zum Schluss bleibt dir nur der Trost, dass auch ein Kontaktabbruch nicht zwingend bis zur Enterbung führt. Die Enkel könnten immer noch, neben der neuen Frau, zumindest Miteigentümer werden.

Nein. Wenn du das Haus den Enkeln geben wolltest, war es sehr ungeschickt es auf deinen Sohn zu übertragen.

Wenn im Vertrag nichts steht, bleibt nur die Möglichkeit mit deinem Sohn selbst zu reden.

Wenn im Schenkungsvertrag nichts vermerkt ist bzw. keine entsprechende Auflassung im Grundbuch steht ... Nein.

Wieso Fremde, es hat doch dein Sohn bekommen. Hättest du es für die Kinder gedacht hättest du es denen schenken sollen.

Kontakt kann man auch direkt suchen ! Und man kann seine Sachen eben nur einmal verschenken.