Mieterhöhung betreffen immer alle Mieter oder auch einzelne

7 Antworten

Nun, er darf also von einem einzelnen Mieter verlangen, dass er sich in einem laufenden Vertrag an der ortsüblichen Miete zu orientieren und dafür zu bezahlen hat, während andere Mieter ggf. unter dieser Vergleichsmiete bezahlen müssen?!?!?!

Die Frage zu den Vorauszahlungen sit nocht nicht zufriedenstellend beantwortet. Bitte nochmals zur Verdeutlichung: Darf der Mieter die Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen und was muss er dazu genau tun?

Darf der Mieter die Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen und was muss er dazu genau tun?

Über die Vorauszahlungen abrechnen. Ohne dies darf der Vermieter keine höheren Vorauszahlungen verlangen.

Nun, er darf also von einem einzelnen Mieter verlangen, dass er sich in einem laufenden Vertrag an der ortsüblichen Miete zu orientieren und dafür zu bezahlen hat, während andere Mieter ggf. unter dieser Vergleichsmiete bezahlen müssen?!?!?!

Während eines laufenden Mietvertrages hat der Mieter sich an die vertraglich vereinbarte Miete zu halten. Ob sie nun über oder unter der örtlichen Vergleichsmiete liegt spielt, erst mal, keine Rolle.

@anitari

Die Antworten in diesem gesamten Thread sind vielfach brauchbar informativ (vielen Dank dafür), zum Teil aber überheblich und provokant, ohne erheblichen Sinn oder Inhalt.....:-(

OK, das mit den Erhöhungen habe ich nun beantwortet bekommen, das mit den Vorauszahlungen immer noch nicht (ganz).

Die Vorraussetzung für die Erhöhung der Vorauszahlung ist die jährliche Abrechnung, das ist klar! Das ist aber nicht die Frage!! Die Frage ist WIE er das Verlangen einer höheren Vorauszahlung mitteilen muss. Möglicherweise ist die Antwort ja z.B. "formlos, mündlich, schriftlich, mit Frist von, ohne Frist(en)", etc.. aber es muss doch auf irgendeine Art und Weise geschehen, nicht mit dem GEDANKEN an eine Erhöhung.....

Bist Du Vermieter?

Darf ein Vermieter die Miete auch für einzelne Mieter erhöhen?

Die Miete erhöhen kann man auch für einzelne Mieter. Aber immer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Wann muss man eine Vorauszahlung der Nebenkosten erhöhen?

Wenn es sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt. Diese Abrechnung muß der Vermieter 1 x im unaufgefordert erstellen und den Mietern zusenden.

Ergibt sich eine Rückzahlung muß der Vermieter die Vorauszahlungen übrigens senken.

alter Falter ist das schwer:

Was muss ein Vermieter tun um höhere Vorauszahlungen zu verlangen. Ich frage doch nicht, wann und ob er das darf, nur WIE!!!!!

Bei leufenden Mietverträgen bei denen "Spiel" ist zu den ortsüblichen Mieten: DARF ein Vermieter von einem einzelnen Mieter eine höhere Miete verlangen, oder MUSS er dann bei allen Mietern anpassen?

@JausOB

Was muss ein Vermieter tun um höhere Vorauszahlungen zu verlangen. Ich frage doch nicht, wann und ob er das darf, nur WIE!!!!!

Hab ich doch geschrieben. Der VM muß 1 x im Jahr über die Vorauszahlungen abrechnen. Ergibt sich für den Mieter eine Nachzahlung darf der VM die Vorauszahlungen erhöhen.

Hier viele Infos dazu http://www.deutschesmietrecht.de/index.php/Betriebskosten/

Bei leufenden Mietverträgen bei denen "Spiel" ist zu den ortsüblichen Mieten: DARF ein Vermieter von einem einzelnen Mieter eine höhere Miete verlangen, oder MUSS er dann bei allen Mietern anpassen?

Auch dazu habe ich mich eigentlich klar und deutlich ausgedrückt. Aber bitte noch mal für Dich extraverständlich. Wenn "Spiel" bis zum Mietspiegel oder der Vergleichsmiete ja.Das kann er bei allen Mietern, wenn "Spiel" ist, aber auch nur bei Einzelnen machen.

Also ein bischen selbst im netten Netz suchen kannst Du wohl auch selbst.

@anitari

Die Umlage der Nebenkosten erhöht der Vermieter ja nicht zum Spass. Es liegt auch im Interesse der Mieter, dass diese in etwa, die Kosten für die nächste Abrechnungsperiode auch deckt, und es n icht zu Nachforderungen kommen muss.

ein Vermieter darf selbstverständlich die Miete auch für einzelne Mieter erhöhen. Er ist allerdings an die gesetzlichen Grundsätze bei Mieterhöhungen gebunden. (ortsübliche Miete, 15.Monatsgrenze.... usw.) Die Vorauszahlung der Nebenkosten kann auch nicht einseitig verändert werden, sondern beide Vertragsparteien sollten das einvernehmlich miteinander regeln.

Die Nebenkost en werden nach einem Schlüssel über Personenzahl und qm verteilt. Die Grundmiete kann der Vermieter im Rahmen seiner Vertragsfreiheit selbst bestimmen. Bei Neuvermietung kann er die Miete ziemlich willkürlich festlegen. Eine Mieterhöhung im bestehenden Vertrag, ist aber oft kaum durchzusetzen. Allein daher variiert die Miethöhe der einzelnen Wohnungen.

Es besteht keine Verpflchtung, dass der Vermieter bei allen die Miete erhöht, er kann auch nur bei einzelnen erhöhen. Die Nebenkosten werden normalerweise immer dann erhöht, wenn die Abrechnung vorliegt und eine Nachzahlung erfolgen muss.