Niederlassungserlaubniss unbefristet abgelaufen WAS TUN?

4 Antworten

Hier
http://www.aufenthaltsrecht.org/eAT.htm
steht u.a. dies:

  • Es ist zwischen der Gültigkeit des Aufenthaltstitels und der Gültigkeit der eAT-Karte zu unterscheiden.
  • Da die eAT-Karte zusätzlich einen Bezug zum Pass enthält, muss eine neue eAT-Karte beantragt werden, sobald ein vorhandener Pass verlängert oder ein neuer Pass ausgestellt wird, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts hat.
  • Wird ein unbefristeter Titel (z.B. eine Niederlassungserlaubnis) erteilt, muss nach 10 Jahren ein neuer eAT beantragt werden (dies entspricht der maximalen Gültigkeit von Kartenkörper und Chip).
  • Der eAT wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz bzw. Ausweisdokument. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Wenn du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis hast, kann diese nicht ablaufen.

Sofern der Sticker in deinem Pass ein Ablaufdatum hat, kannst du dir einen neuen Sticker geben lassen.

Seit 2011 gibt es kein Einkleben in den Pass mehr, sondern eine Plastikkarte im Scheckkartenformat. :-)

@atzef

Ha, cool. Danke für die Aufklärung! :)

"Unbefristet abgelaufen" ist ein Widerspruch in sich. Nur etwas befristetes kann ablaufen.

Das ist nur scheinbar ein Widerspruch, denn eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlischt bei längerer Abwesenheit ohne behördliche Genehmigung aus Deutschland.

Liest sich nach Spaßfrage...

Eine "Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der UNBEFRISTET ist und folglich in Zeit nicht "ablaufen" kann.