unbefristete Erwerbsminderungsrente muß ich dem Arbeitgeber kündigen oder er mich

4 Antworten

Bezieht der Arbeitnehmer eine zeitlich befristete Rente wegen Erwerbsminderung dann ruht sein Arbeitsverhältnis in dieser Zeit. Nach dem Ende der Rente auf Zeit lebt es mit allen Rechten und Pflichten wieder auf.

Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente gewährt, dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats in dem der Rentenbescheid zugestellt worden ist. Eine Kündigung ist nicht nötig; dem AG ist der Bescheid vorzulegen.

Das ist bei Dir der Fall.

Muss er nicht, aber er kann. Wenn er dich kündigt, hast du evt Anspruch auf eine Abfindung, das ist der Unterschied. Bitte erkundige dich. mfg

Wenn du nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, musst du mit dem Arbeitgber verhandeln, ob er noch eine Beschäftigungsmöglichkeit hat.

Wer wem kündigt, ist in dem Fall egal.

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