aufenthaltserlaubnis abgelaufen!?! strafbar?

4 Antworten

Strafbar ist nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur der vorsätzliche Aufenthalt in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, gilt aber für dich als Jugendliche nicht). Wenn du angibst, du hättest es einfach vergessen, bist du schon weg vom Vorsatz bzw. dieser muss dir erst nachgewiesen werden. Ich vermute daher, dass das Strafverfahren eingestellt wird aus Mangel an Beweisen für den Vorsatz.

Nun bleibt noch der Vorwurf der Fahrlässigkeit. Fahrlässiges Handeln ist hier keine Straftat mehr, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 1 AufenthG, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Das ist natürlich nur das absolute Höchstmaß, aber mit einer Geldbuße im Bereich von 50 bis 100 Euro solltest du schon rechnen, du warst immerhin ein halbes Jahr formal illegal in Deutschland.

Ordnungswidrigkeiten werden übrigens nicht ins Führungszeugnis eingetragen, bringen also für dich später keine Nachteile. Aber auch Verurteilungen im Jugendstrafrecht werden nur bei hohen Strafen eingetragen, die du sowieso nicht zu befürchten hast.

.....ich wußte nicht, dass es abgelaufen war ..... - da schaut man eben mal vorher drauf. Dein Chef hätte nach deiner Aufenthaltsbescheinigung fragen müssen. Warte ab, was kommt.

wenn du sagst, du hast jetzt eine unbefristete aufenthaltserlaubnis bekommen, dann passt es doch :) mit 16 wirst du dafür auch keine hohe strafe bekommen, da gilt das jugendstrafrecht.

Bei so einer ernsten Sache sollte man nicht denken sondern lesen. Vielleicht hast du ja Glück und da kommt nichts nach, aber darauf verlassen kannst du dich nicht. Du kannst nur abwarten.