Lohnabrechnung unbefristet

9 Antworten

nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Arbeitsvertrag ist geregelt ob befristet oder unbefristet. Die Lohnabteilung ist meist ausgegliedert und hat keinen Einblick in die Arbeitsverträge. Ausserdem wäre es vom Verwaltungsaufwand her zu viel, bei jeder Verlängerung eines Vertrages oder bei einer Umwandlung eines besfristeten AV in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis die Lohnabrechnung zu ändern. Banken und Kreditbüros (Autohäuser) und Makler wissen das auch deshalb reichen ihnen oft nicht die letzten Lohnabrechnungen sondern sie wollen einen aktuellen AV zusätzlich haben. Aber...... einen Versuch ist es wert

Also, das Austrittsdatum auf einer Lohnabrechnung wir erst in dem Monat eingetragen, indem man die Firma auch verlässt. Hat also nichts mit befristet oder unbefristet zu tun, das findest Du im Arbeitsvertrag, wie meine Vorantworter richtig bemerkt haben.

Es ist unbefristet, wenn es im ARBEITSVERTRAG so steht oO Kann ja sein, dass das Austrittsdatum erst auf der letzten Abrechnung stehen wird.

Aus Deinem ARBEITSVERTRAG geht hervor, ob ein Beschäftigungsverhältnis unbefristet ist oder nicht.

Nein. Ob dein Arbeitsvertrag wirklich unberistet ist, kann man nur dem Arbeitsvertrag entnehmen. Nimm also einfach den Vertrag mit.