Niederländer in Deutschland geblitzt mit deutschem Kennzeichen?

4 Antworten

Ob sie nun bei Deiner Versicherung als Fahrer für dieses Fahrzeug eingetragen ist oder nicht, ist im Hinblick auf die Geschwindigkeitsübertretung, irrelevant.

Deine Mutter darf mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren, ohne dass dieser umgeschrieben werden muss, selbst wenn sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
Hat der Besitzer eines ausländischen Führerscheins jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, muss der ausländische Schein nicht umgeschrieben werden. Sie werden hier unbeschränkt anerkannt.

Ergo musst Du im wohl mit übersandten Fragebogen nur die notwendigen Angaben machen und der Bussgeldbescheid wird auf den Namen Deiner Mutter ausgestellt und an ihre Heimatadresse gesandt.

Als Halter bekommst Du zunächst einmal den Bußgeldbescheid. Natürlich kannst Du Angaben zum Fahrer machen, das steht Dir frei (wenn Du selbst nicht zahlen und Deinen Kopf hinhalten willst). 

Machst Du Angaben zum Fahrer, bekommt dieser den Bußgeldbescheid.

Bei einem Bußgeldbescheid ist es irrelevant, wer bei der Versicherung als berechtigter Fahrer angegeben wurde.

Du als Halter bekommst die Nachricht vom Amt. Alles andere müßt Ihr dann klären, wer zahlt usw.

Nein, normales Bußgeld. Die Mitteilung wird erst dir zugehen, dann musst du deine Mutter als Täterin bennen.
Sie bekommt dann einen normalen Bußgeldbescheid.

Wie das Auto versichert ist interessiert die Polizei bei einer Tempoüberschreitung nicht.