mit abgelaufenem Kennzeichen geblitzt?

8 Antworten

Kennzeichenmissbrauch und verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

wenn das ganze unter vorsatz geschah was ja bei dir der Fall ist kann das teuer werden, denke 20-30 Tagessätze und nen schönen Eintrag ins Bundeszentralregister.

geh zum Rechtsanwalt, hab das ganze schon 2 mal hinter mir. Einmal gegen 600 Euro eingestellt worden das verfahren. Und das andere mal obwohl Wiederholungstäter einfach so eingestellt worden. Beide mal auf ner 100 Meter strecke von Werkstatt zum Haus. Naja die Polizei kennt ihre Pappenheimer ......

Also:


Punkt 1) Du hast Dich strafbar gemacht gem. § 6 Pflichtversicherungsgesetz (Kfz ohne bestehenden Versicherungsschutz in Betrieb gesetzt) und gem. § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch), da Du ein entstempeltes amtliches Kennzeichenschild an einem anderen als dem vorgesehenen Fahrzeug angebracht hast.

Daneben steht noch die Verkehrsordnungswidrigkeit wegen des Geschwindigkeitsverstoßes im Raum, die aber die untergeordnete Rolle spielen dürfte.

Was dabei insgesamt an Strafe herauskommt, kann Dir hier keiner sagen, und wenn jemand etwas sagt, ist es pure Spekulation.


Punkt 2) Ich an Deiner Stelle würde NICHT den Tipp befolgen und zur Polizei laufen. Warum? Du kannst kaum etwas gewinnen. Jetzt mal unter uns, ohne dass ich Rechtsanwalt bin: Die Polizei muss erst einmal ermitteln, dass Du der Fahrzeugführer warst. Selbst wenn das Kennzeichen mal auf Dich zugeteilt war, ist es zunächst erforderlich, Dich als Fahrzeugführer auf dem "Blitzerfoto" zu identifizieren. Das ist an qualitative Hürden gebunden, sprich: Wenn das Foto schlecht genug ist, kommst Du vielleicht ganz entspannt aus der Nummer raus bzw. gar nicht erst in die Nummer rein.


Wenn Du Dich dagegen "freiwillig stellst" und Dich zur Sache aus eigenen Stücken einlässt, bist Du auf jeden Fall Beschuldigter im Strafverfahren. Da kann kein Polizeibeamter etwas "drehen". Ganz im Gegenteil, er ist zur Strafverfolgung gesetzlich verpflichtet und muss gegen Dich ermitteln. Da Du ihm dann Namen und Adresse gleich freiwillig lieferst, bist Du definitiv im Ermittlungsverfahren drin.


Ich würde erst einmal die Füße still halten und abwarten. Und so etwas natürlich nicht noch einmal machen! Junge, Du fährst ohne Versicherungsschutz. Wenn Du einen Verkehrsunfall verursachst, am besten noch mit erheblichem Personenschaden, zahlst Du Dich bis zum Ende Deines Lebens dumm und dusselig. Das ist grob verantwortungslos und mitnichten ein Kavaliersdelikt. Denk mal drüber nach.

Das wird teuer und kann auch Punkte geben in Flesnburg bzw wird es !! Du bist ohne VErsicherungsschutz gefahren . Aus fehlern solltest du lernen. Jetzt erstmal Lehrgeld bezahlen

Das lohnt sich für dich.  Nicht versichertes Fahrzeug, zu schnell. Das gibt eine saftige Geldstrafe und Pünktchen in Flensburg.

Straftat, Fahren ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz