Geblitzt aber nicht ICH?

3 Antworten

Hoffentlich hast du dir eine Fotokopie von dem Schreiben gemacht und das der Behörde wieder zurückgeschickt. mit der Klarstellung das du das auf dem Foto gar nicht bist und ein Nummernschild auch nicht auf dem Bild ist. Sollen die dir beweisen das du das bist.

Sie beschuldigen dich aber sie sind Beweispflichtig. Du musst nicht für die Behörde den Detektiv spielen, das geht ja wohl gar nicht. Erst wenn sie dir etwas nachweisen können ist es möglich das du ein Fahrtenbuch führen müsstest. Kannst du denen nicht nachweisen wo du zu der Zeit gewesen bist, mit Zeugen?

Für mich sind das Drohungen damit du deren Arbeit machst. Ich hatte Anfang des Jahres auch einen Bescheid bekommen auf dem ein Bild mit einem Pkw war mit dem gleichen Nummernschild meines Wohnwagens. Ich stand im Parkverbot :-) :-).

Hätten die genauer hin geschaut hätten sie gesehen das sie einen Zahlendreher gemacht haben. Habe erst auf nachhaken die Antwort "kann mal Passieren" bekommen.

Viel Glück

TrudiMeier  12.06.2016, 08:10

Kann auch passieren. Auch dort sitzen nur Menschen - und Menschen machen Fehler. Solange sich das aber bereinigen lässt und sie nicht hartnäckig auf die (falsche) Anzeige bestehen, ist doch alles gut.

Hallo,

was hältst du davon, wenn du einfach mal dort anrufst und den Sachverhalt klärst? Das klappt so viel besser, als immer schriftlich hin und her.

Die ziehen sich dein Kennzeichen ja nicht mal so aus dem Lostopf!

Evtl. haben die einfach nur das falsche Foto hinzugefügt.

Mir ging das auch mal so. Angeblich gefilmt bei zu wenig Abstand. Auf dem Foto war nicht mal mein PKW zu sehen. Auf dem Film war es dann aber ganz klar ersichtlich.

Viele Grüße

Michael

Du hast dargelegt das Du nicht der Fahrer gewesen bist, mehr musst Du für den Moment nicht tun.
Jetzt ist die Bußgeldbehörde am Zug und muss den Fahrer ermitteln.

Das geschieht auch so wie angekündigt, nämlich das man Deine Nachbarn und möglicherweise auch Deinen Arbeitgeber mit dem Blitzerfoto in der Hand befragt ob der Fahrer bekannt ist.

Nur dann wenn ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen werden sollte musst Du wieder tätig werden und Einspruch einlegen - auch falsche Bußgeldbescheide werden sonst rechtskräftig.

Eine Fahrtenbuchauflage ist hier nicht möglich da Deiner Aussage nach keine OWi mit Deinem Fahrzeug begangen wurde.