Mit roller geblitzt worden

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Wenn, dann bekommt dein Vater die Post. Im Anhörungsbogen kann er den Fahrer angeben, muss es aber nicht. ;) Kann der Fahrer nicht identfiziert werden, so kann dem Halter allenfalls die Bearbeitungsgebühr auferlegt werden. So um die 15 € glaube ich.^^

Eine Halterhaftung diesbezüglich gibts nicht.

Was wenn auf dich zukäme, wären bei 11-15 km/h zu schnell 25 €, bei 16-20 km/h zu schnell 35 € Verwarngeld.

Hättest also keine weiteren Folgen zu befürchten (weder Punkte noch Probezeitmaßnahmen). ;)

Vielen Dank für den Stern. ;)

Wenn Sie dich nur von vorn geblitzt haben passiert nichts. Unter der Annahme das es sich um ein Kleinkraftrad handelt (was anderes darfst du mit B ja auch nicht fahren) und du "nur" ein einfaches Versicherungskennzeichen hast, kann auch bei einem Foto von hinten nicht nachvollzogen werden wem das gefährt gehört. Der Grund liegt darin, das die Daten der Vers.-kennzeichen nicht zentral verwaltet werden. Man müsste somit bei jeder Versicherung einzeln anfragen ob diese das Schild herausgegeben haben und kann dann ggf. Informationen zum Versicherungsnehmer einholen.

Quelle: Mein Versicherungsheini

ich möchte die Möglichkeit nicht ganz ausschliessen, meistens sitzt im Auto, wo auch der Blitzer montiert ist, der " Zeuge " und dieser kann dein Kennzeichen gesehen haben und es notiert haben, allerdings lässt sich hinterher nicht mehr unstrittig festlegen, wer der Fahrzeugführer war, da du ja sicherlich einen Helm auf hattest, aber wie gesagt, es ist möglich, das ein Brief mit Zahlungsaufforderung eintrudelt, versuchen können sie es ja

wenn sie nur von vorne eine Bild haben, hattest du Glück und wenn die Polize nicht ein paar Meter dahinter stand...

aber ich weiss nich ob jemand drinnen saß und das kennzeichen aufgeschrieben hat

Wenn der Roller auf deinen Vater angemeldet ist, bekommt höchstens er das Verwarn-/ Bußgeld. Du hast mit 99.9% keine Folgen zu erwarten, außer von deinem Vater :-) War im rückspiegel ein zweiter Blitz?(Rückblitzer spez. für Motorradfahrer). Dass sie Fahrervergleich (Gegenüberstellung) machen ist unwarscheinlich...

ne wohn auch in ner kleinen stadt da is des net so hoff ich doch mal

Unsinn. Es kann nur der Fahrer belangt werden.

@FreeEagle

Wenn man nicht sofort angehalten wird und es nicht eindeutig erkennbar ist dass der Fahrer nicht der Halter ist (z.B. der Fahrer auf dem Bild ist eine Frau und der eingetragene Halter ist ein Mann), richtet sich das Verwarn- / Bußgeldbescheid grundsätzlich an den Halter des Fahrzeugs. Nur dieser kann anhand des Kennzeichens ermittelt werden. Der Halter kann natürlich Stellung nehmen und aussagen er wäre nicht gefahren, dann kommen die Fragen wer ist gefahren?, ...

Ich wurde, bis jetzt, vier mal geblitzt, in vier verschiedenen Bundesländern, und das Schreiben war immer an meinen Vater gerichtet (obwohl es auf den Fotos, zumindest beim Auto, eindeutig zu erkennen war, dass der Fahrer keine 52 Jahre alt ist), ich denke das kann man nicht nur Glück nennen.

Wobei... Rollerkennzeichen laufen dierekt über die Versicherung. Auf wen läuft die Versicherung?