Unfall mit Zahnschaden - Zahlt die Versicherung des Verursachers?

5 Antworten

Auf jeden Fall die Haftpflicht von Person B. Müsste noch bei seinen Eltern mitversichert sein, wenn er noch minderjährig ist.

Hallo,

die private Krankenversicherung (PKV) des Geschädigten wird die Kosten gemäß dem vereinbarten Tarif ganz, teilweise oder gar nicht übernehmen (unabhängig von dem Unfall).

Durch einen Unfallfragebogen, den sie an den Geschädigten verschickt, wird sie den Unfallhergang ermitteln. Dann erhält der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung eine Rechnung von der PKV.  

Um durch evtl. Fristen in den abgeschlossenen Verträgen keine Ansprüche zu verlieren, sollte der Geschädigte seine PKV und der Verursacher seine Privathaftpflichtversicherung sehr zeitnah informieren.

Gruß

RHW

 

Jap, und nicht nur das. Sondern auch daraus entstehende Folgeschäden!

Danke für deine schnelle Antwort!

Bezieht sich das "Jap" auf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (dieser ist u18)?

Haftpflicht müsste das sein!

@Schnuffel13

Okay, vielen Dank!

Wenn der Hüpfer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, so übernimmt diese den Schaden.

Wenn nicht, dann muß der Hüpfer selbst zahlen.

JA! Was sonst?