Darf eine private Krankenversicherung die Beiträge um 30% erhöhen?

17 Antworten

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Wir stehen zwar im Wettbewerb zur Central und ich will darum nicht für dieses Unternehmen sprechen, aber:

Beitragsanpassungen haben nie etwas mit Ihrem persönlichen Verhalten, Risiko, oder Alter zu tun. Es geht einfach nur darum, dass nicht soviel in den Topf eingezahlt wird, wie ausgezahlt wurde. Die Kalkulationen der KVs werden genaustens von der Aufsicht geprüft. Die Gesellschaften MÜSSEN die Beiträge anpassen, wenn die Einnahme- Ausgabesituation ungünstig ist, damit die LEISTUNGEN im Ernstfall erbracht werden kann und eine Insolvenz des Unternehmens vermieden wird.

Günstige Tarife sind besonders anfällig für Beitragsanpassungen. Sie werden gerne von Existenzgründern gewählt, die wenig Geld haben und darum auch besonders oft "pleite" sind. Leidtragende ist die Gemeinschaft der Versicherten. Die Politik hat durch die Krankenversicherungspflicht dafür gesorgt, dass diese Personen nicht mehr dem Sozialamt zur Last fallen sondern der Gemeinschaft der Versicherten. Auch dafür kann die Central nichts.

Was man einem Unternehmen vorwerfen kann, ist die leichtfertige Kalkulation von Risiken in der Zukunft. Die KV, die besonders günstige Beiträge macht, bildet eben nicht viele Altersrückstellungen für ihre Versicherten. Eine Gesellschaft, die sich ein "Polster" anlegt, muss dafür eben einen höheren Beitrag ab Beginn aufrufen und dafür wird sie wiederum vom Kunden bestraft. Denn der geht lieber zu billigen Konkurrenz.

So, wer is jetzt also verantwortlich? Schwierig, oder!? Wenn ich Ihnen eine Top-Versicherung für 400 EUR im Monat anbiete und Sie damit immer noch deutlich unter dem Höchstsatz der GKV liegen, ist das dann günstig oder teuer?

Erhöhung von 287,24 € um satte 87,12 € auf 374,36 €.

das ist ja noch moderat erhöht im Gegensatz zu manch Anderen Central Kunden.

Ausschließlichkeitsvertrieb der (DVAG) und durch die Schliessung der Tarife ist ein negativer Spiraleffekt zu erwarten. Die Gesunden (denn nur die können noch) werden zu anderen Gesellschaften wechseln, während die "Kranken" bei der Central bleiben müssen. Dadurch sind zusätzlich negative Schadensverläufe zu erwarten und auch künftig überproportional hohe Anpassungen. Hier muss dringend eine langfristige und strategische Entscheidung getroffen werden, ganz unabhängig von einer momentanen Beitragsersparnis.

Nachdem die Central den eigenen Außendienst eingestellt hat und mit diesermassiven Beitragsanpassung sollte man sich seinen Teil denken !

Um mal etwas die Brisanz rauszunehmen. Beitragsanpassungen in der PKV wird es immer geben, aber das ist auch normal. Schaut mal auf die GKV. Im jahr 1970 lag der Höchstbeitrag bei der GKV bei etwa 50 € und heute bei 650€. Das sind 1300 % mehr. Im Gegensatz dazu hat die PKV noch recht moderat erhöht. Ärgerlich ist es trotzdem , nur mit Kündigung erreicht man jetzt auch nicht immer das Beste. Zum einen sollte man gesund sein um zumindest gleichartigen Versicherungsschutz zu erhalten und zum anderen wird das meistens teurer, da das Eintrittsalter höher ist. Desweiteren ist man beim neuen Versicherer ja auch nicht vor Beitragsanpassungen geschützt. Es ist auch nicht egal ob du versichert bist oder nicht, denn seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht für jeden in Deutschland bei der KV. Und je nachdem, wie die Situation ist, kann man auch nicht immer in die GKV zurückwechslen aus der PKV. Und noch eins: man kann doch nicht sagen, dass es egal ist, ob die KV ausgaben für andere Sachen hatte, da man ja selber nichts hatte. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt , ist es eine Solidargemeinschaft und anders wäre es auch nicht machbar. Überleg mal, wenn du plötzlich Leistungen benötigst, die ca. 60.000 € kosten. Da sagt die PKV doch auch nicht, dass du nur 10.000 € eingezahlt hast und deswegen zahlt sie nicht mehr!

Die privaten Krankenversicherer sind von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen natürlich auch betroffen. Anders als in der gesetzlichen Versicherung dürfen sie aber nicht ihre Leistungen kürzen, ihnen bleibt also nur die Beitragsanpassung. Dabei sind 30% schon extrem und sprechen nicht unbedingt für eine vorausschauende Tarifpolitik bei der Central... Wegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland muss die Central Deine Kündigung zurückweisen, wenn Du keine Anschlussversicherung nachweisen kannst.

Es ist zwar richtig das es generell eine Versicherungspflicht gibt aber da du privat Krankenversichert bist denke ich das es für dich nicht gilt.

Für Beamte, Selbstständige und Angestellte (mit monatl. Einkommen welches einem Jahreseinkommen von mehr als 49.500€ (Stand 2011) entspricht) sind nicht Versicherungspflichtig.

Wenn du allerdings Versicherungspflichtig bist und du deshalb privat Versichert bist weil du in der Vergangenheit nicht Versicherungspflichtig warst, dann musst du wie alle Versicherungspflichtigen den Abschluss einer neuen Krankenversicherung nachweisen.

Nun, ich bin von der gesetzlichen Pflichtversicherung direkt zur freiwilligen Weiterversicherung bei meiner gesetzlichen Versicherung gewechselt und vor 3 Jahren dann zur Central PKV.

Da ich leider kein Einkommen über 49.500 € im Jahr habe, bin ich wohl leider pflichtversichert.

Eine Schade, das die machen können was die wollen.

Expertenthema laut Visitenkarte: Fernsehen und Mobilfunk ...

Wer von dieser Materie keine Ahnung hat sollte einfach mal still sein, bzw. einfach nichts zu so einer Frage posten!!!

Es ist zwar richtig das es generell eine Versicherungspflicht gibt aber da du privat Krankenversichert bist denke ich das es für dich nicht gilt.

Diese Behauptung ist schlichtweg Blödsinn und einfach nur falsch ... Hier geht es bei so einem wichtigen Thema nicht ums "denken", sondern um das Wissen!

Es ist zwar richtig das es generell eine Versicherungspflicht gibt aber da du privat Krankenversichert bist denke ich das es für dich nicht gilt.

[....]

Käse. Spätestens seit dem 1.1.2009 besteht in D eine generelle Versicherungspflicht. Grundlage dazu bildet das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11).

@FordPrefect

Es ist wie LarsPerson schreibt !

aber da du privat Krankenversichert bist denke ich das es für dich nicht gilt.

dieser Halbsatz ist das was falsch ist.