Pfändungs- u: Überweisungsverfügung

3 Antworten

Sie haben vergessen, dass die Beiträge immer RÜCKWIRKEND abgebucht wurden, d.h. im Januar für Dezember, im Februar für Januar, hätten sie auf dem Einzug lesen können. nun werden sie wohl alle damit verbundenene Kosten zahlen müssen. Ein einfacher Anruf VOR Rückweisung hätte den Sachverhalt geklärt. Die ARGE übernimmt ab Febraur ja, aber nicht für Januar- und das war die Abbuchung.

anscheinend, der gedanke kam mir auch, als ich es las^^

ne, normal brauchen die da schon etwas, ein gerichtlicher mahnbescheid vielleicht?

kam da einer?

rechtlich ist das ok. die aok "darf" das (das finanzamt übrigens auch). du musst zur aok hin. bewilligungsbescheid von der arge mitnehmen, damit die aok die pfändung wieder aufhebt. du hättest dich im übrigen bei der aok als selbstständiger quasi abmelden müssen und bescheid sagen, das ab dem 01.02.2013 die arge für dich zuständig ist. die wissen das nicht automatisch, daher haben die weiter abgebucht.