Neues Verkehrszeichen 277.1?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe Anlage 2 zur StVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Zeichen 277.1

Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

EIn Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. DIe StVO sagt zum Zeichen 277.1

Ge- oder Verbot
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Interessant, war mir noch nicht bekannt.

Aber auch seltsam. D.h. andere PKW darf ich hier überholen? Wo ist da der Sinn?

Oder ist die Straße generell zu schmal, um andere PKW zu überholen und man möchte zusätzlich das Überholen von einspurigen Fahrzeugen unterbinden? Warum dann nicht einfach das reguläre Überholverbotsschild? Wozu ein neues Schild für so einen Spezialfall?

Stadewaeldchen  15.04.2022, 16:58
D.h. andere PKW darf ich hier überholen?

Nope, darfst du nicht.

mamschki  15.04.2022, 23:49

Weil die Fahrradfahrer nicht mehr auf den geteilten Fahrrad/Gehwegen fahren sollen, um die Fußgänger nicht zu stören. So ein Schild steht jetzt bei uns an der Dorfdurchgangsstraße. Da kommt man jetzt noch langsamer durch 🙄

Answer1234567  15.04.2022, 23:51

Das "alte" Zeichen 276 verbietet nur das Überholen von Kraftfahrzeugen.

Das neue Zeichen 277.1 verbietet das Überholen jeglicher Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge.

Wenn man schon einspurige Fahrzeuge nicht überholen darf dann gilt das erst recht für zweispurige, die sind nämlich breiter.

mamschki  15.04.2022, 23:42

Ich hatte schon mal ein Kind auf einem Dreirad vor mir, das durfte ich natürlich nicht überholen.

Answer1234567  15.04.2022, 23:56
@mamschki

Ich weiß nicht, ob deine Aussage ernst gemeint war, aber trotzdem mal die Anmerkung:

Dreiräder sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO (vgl. § 24 StVO). Das sind Spielzeuge, die auf der Fahrbahn nichts zu suchen haben (§ 31 Abs. 1 Satz 1 StVO).

Dass man natürlich trotzdem nicht überholt, wenn dies nicht gefahrlos möglich ist, versteht sich wohl von selbst :)

mamschki  15.04.2022, 23:58
@Answer1234567

War ernst gemeint. Das Schild war neu bei uns im Dorf und da hatte ich das Dreirad vor mir auf der Straße 🙄 . Kinder gehören mit ihren Fahrrädern immernoch auf den Bürgersteig, oder? Ich fühlte mich veräppelt.

Answer1234567  16.04.2022, 00:06
@mamschki

Kinder bis einschl. 7 Jahre müssen den Gehweg verwenden, sondern vorhanden. Und Spielzeuge wie Dreiräder gehören lt. StVO ohnehin nicht auf die Straße.

Wenn ein Überholen gefahrlos möglich gewesen wäre, wäre es in deinem Fall erlaubt gewesen. Das Schild hätte hier keine Wirkung entfaltet.

mamschki  16.04.2022, 00:09
@Answer1234567

Vor dem Kind fuhr noch ein Erwachsener mit Fahrrad und Autos kamen von vorne, wäre so oder so kein Überholen möglich gewesen 🤷‍♀️und Fassungslosigkeit meinerseits.

Answer1234567  16.04.2022, 11:31
@mamschki

Dreiräder sind keine geeigneten Straßenfahrzeuge. War denn ein Gehweg vorhanden? Ich meine, in meinem Heimatdorf sind wir auch auf der Straße gefahren bzw. haben auf der Straße gespielt, aber da gab es auch fast keine Gehwege und die Autos sind auf den Nebenstraßen (meistens) entsprechend langsam gefahren.

mamschki  16.04.2022, 11:55
@Answer1234567

Ja, Gehweg mit Fahrradweg rechts und links von der Dorf Straße mitten durchs Dorf

petriwrn 
Fragesteller
 16.04.2022, 11:33

Das ist eine Vermutung, steht aber nirgends in der Verordnung.

petriwrn 
Fragesteller
 16.04.2022, 11:34

Das ist eine Vermutung, steht aber nirgends in der Verordnung.

Answer1234567  16.04.2022, 12:20
@petriwrn

Anlage 2 Nr. 54.4 StVO besagt:

Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Natürlich gilt das auch für diese Räder!