Neuer Arbeitgeber - unzumutbare Arbeitszeiten

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Hallo, ich musste erstmal schlucken, als ich das gelesen habe - ist ja zutiefst menschenunwürdig bis menschenverachtend ! Ich würde dir empfehlen, schleunigst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen - wenn du knapp bei Kasse bist, hol dir vom Amtsgericht einen sog. Beratungsschein, der kostet 10 Euro... Sowas geht gar nicht - solchen Leuten muss ein für allemal das Handwerk gelegt werden - bei sowas schwillt mir der Kamm..., unglaublich ! Ich wünsch dir alles Gute - lass dich bloß nicht kleinmachen und unterkriegen, sondern kämpfe für dein Recht !

Gruß, Elsie

Hallo HontaYO, vielen dank für deine Nachricht. Das problem ist, ich kann es nicht beweisen. Such mir jetzt was neues. LG aus Thüringen

@Pascal11111

Erstmal danke für den Stern - und gern geschehen... Hast du keinen Arbeitsvertrag, Lohnbescheinigungen bzw. -abrechnungen und/oder Dienstpläne ? Tu dich mit andern Kollegen/innen zusammen, es dürfte doch auch in deren Interesse sein, an ihrer Situation etwas zu ändern... Diese Mafiosi dürfen damit nicht durchkommen, sonst leiden immer wieder Menschen unter deren Praktiken... Viel Erfolg und Glück bei der Jobsuche - findest bestimmt was, das dir Freude bringt... Ich arbeite auch seit über 28 Jahren in der Pflege, aber sowas würde meine Vorgesetzte niemals dulden - die würde die Welt für ihre Mitarbeiter aus den Angeln heben... Schonmal an Umzug gedacht - ernsthaft ?? :)

Was hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Pflege von Menschen zu tun? Dafür gibt es Pflegedienste.

Ansonsten sind 15 Stunden tägliche Arbeitszeit an 7 Tagen die Woche natürlich völlig unzumutbar. Das sind 105 Stunden in der Woche, also 2,5 volle Stellen. Darf man fragen was Du verdienst? Ich könnte mir vorstellen, dass Du weit unter dem Mindestlohn von 8,50 € liegst.

Die Fahrtzeiten von Deiner Unterkunft zur Arbeit darfst Du allerdings nichts mit rechnen - das ist Deine Privatsache.

Du könntest Dich z.B. an den Zoll wenden - ja den Zoll - der ist zuständig für die Überprüfung des Mindestlohns und ob Dein Arbeitgeber Dich überhaupt korrekt angemeldet hat.

Ansonsten kannst Du Dich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und Deinen Arbeitgeber verklagen - z.B. auf einen angemessenen Lohn.

Ich würde an Deiner Stelle auch mal beim Arbeitsamt vorsprechen und die Situation schildern. Normalerweise müsstest Du so eine Sperre bei einer Kündigung umgehen können, denn Deine Arbeitsbedingungen sind ja wirklich unzumutbar.

Macht ihr das denn auf selbständiger Basis? Sonst ist so etwas ja gar nicht möglich.

Gegen diese Arbeitszeiten solltet ihr BEIDE klagen.

Dafür ist sowohl das Gewerbeaufssichtsamt als auch das Arbeitsgericht zuständig

Geh zum Arzt, erkläre ihm oder ihr die Situation und lass dich krank schreiben (wenn du das möchtest). Unter Umständen bekommst du keine Sperre von der Agentur für Arbeit.


Ich erzähle dir kurz meine Situation, was sich Ende 2012 zutrug: Ich arbeitete in einer großen Lebensmittelfirma, mit Hauptsitz in der Schweiz. Eines Tages riefen mich die beiden Chefs ins Büro. Sie setzten mir bildlich gesprochen die Pistole auf die Brust. Ich musste einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Hätte ich das nicht gemacht, hätten die andere Wege gefunden, mich rauszukriegen. Leider war ich damals stark traumatisiert aufgrund von jahrelangem Mobbing, so dass ich den Auflösungsvertrag unterschrieb. Die Agentur für Arbeit wollte mir eine dreimonatige Sperre geben. Als ich den Bescheid in der Hand hielt, schrieben wir die Agentur für Arbeit an, dass ich sehr unter Druck gesetzt wurde. Auch hatte ich zwei Gutachten von Psychotherapeuten, worin stand, was in dieser Firma geschah: Fehlersuche, Schreiereien, Ausgrenzungen, falsche Beschuldugungen, Drohungen, Körperverletzung, üble Nachrede,... Die Liste könnte ich noch weiter fortführen. Nicht zuletzt, weil ich mir aufgrund der furchtbaren Arbeitssituation das Leben nehmen wollte. Auslöser war übrigens der Betriebsrat und keiner, Vorgesetzter und so weiter, machte was dagegen, obwohl ich mich anfangs auch beschwerte.


Das schrieben wir der Agentur und bekam statt 12 Wochen Sperrzeit nur vier Wochen.


Wenn es Arbeitsmäßig unerträglich ist, würde ich alles machen, um da weg zu kommen. Die Gesundheit ersetzt niemand.


Deine Frage ist ziemlich verwirrend (ich hoffe, Du treibst mit uns keine Scherze). Wie hier schon mehrfach erwähnt: Rechtsanwaltskanzleien betreiben doch keinen Pflegedienst.

Geh zum Jobcenter und erzähle von Deiner Arbeitsstelle. Frage, ob Du kündigen darfst. Lass Dir das dann schriftlich bestätigen, denn nur das kannst Du später beweisen. - Wenn Du nur eine mündliche Zusage bekommst, kannst Du das nicht beweisen, und man wird Dich dann sanktionieren.

Außerdem bist Du vermutlich sehr erschöpft. Lass Dich von Deinem Arzt krankschreiben - Du wirst ihm ja auch erzählen von Deinem Arbeitsplatz.

Falls der Arzt Dir empfiehlt zu kündigen, geh auch dann wieder erst zum jJbcenter, damit man es Dir schriftlich bestätigt.

Hallo cyracus, erstmal danke für deine Antwort. Ich glaube nicht das ich z.Z in der lange bin zu scherzen. Allerdings kann ich deine skepsis verstehen. Diese Anwältin, hat verschiedene ältere Mandaten wo sie die gesetzliche Betreuung übernimmt, und dafür sucht Sie Pflegekräfte. Bringt mir aber nichts, wenn ich da 1-2 Monate arbeite und ich dann zum Psychologen gehen kann. Ich war heute beim Arzt er konnte das nicht glauben so wie das Jobcenter. Eine sperre bekomme ich erst mal nicht. Habe meinen alten AG gefragt ob er mich wieder einstellt. Ich habe Ihn eine Stellungnahme zugeschickt. Nun kam der Anruf, das Sie es sich überlegen. 

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Allerdings möchte ich mich bei euch für diese vielen Antworten und Tipps bedanken. lg aus Thüringen

@Pascal19992

Aah - so wie Du es jetzt erklärst, verstehe ich den Zusammenhang mit Rechtsanwältin & Pflege.

Ich drück Dir die Daumen für den anderen Arbeitsplatz !

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Für den Fall, dass Du nochmal zum Jobcenter musst oder gar arbeitslos wirst, gebe ich Dir meine Hinweise dazu rein. - Wenn Du noch nicht arbeitslos bist und trotzdem zur Abklärung zum Jobcenter musst, dann geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr). - Arbeitslosen-Beratungsstellen empfehlen, IMMER zum Jobventer mit Beistand zu gehen. In Deinem Fall ist es auf jeden Fall empfehlenswert.

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.