Netto 1700 € - Pfändung 500 € - Was is mit der Differenz?

11 Antworten

Wenn du in Privatinsolvenz gehst, dann bleibt dir nur der Pfändungsfreie Betrag, das sind unter 1000 Euro, alles andere bekommen die Gäubiger.

paps1959  26.02.2009, 21:28

falsch 850c ZPO 1700,- Einkommen, 500,40 pfändbar. Bleiben 12000,-

Man das sind ja wieder Antworten hier... Also, dir bleibt gemäß Pfändungsfreigrenze der Satz zur freien Verfügung. Was du mit dem Geld machst, ist egal, da es nicht Pfändbar ist. Du kannst mit dem übrigen anfangen, Kapital aufzubauen, den wie der Name es schon sagt, es ist eine Pfändungsfreigrenze und mit dem Geld musst du deinen Lebensunterhaltz finanzieren. Du kannst auch nach Eröffnung der Insolvenz einen Bausparvertrag abschließen, da dieser Beitrag aus deinem pfändungsfreien Einkommen bedient wird. Jedoch stell dir den Weg durch die PI nicht als Spaziergang vor. Dir wird erst mal alles genommen werden, bestehende Bausparverträge, kapitalaufbauende Policen und so weiter. Der Treuhänder wird diese auflösen und das eventuell vorhandene Kapital in die Insolvenzmasse mit einfließen lassen. Nach Insolvenzeröffnung kannst und darfst du dann von vorne anfangen. Am besten informierst du dich bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Es gibt noch einige Dinger mehr zu beachten....

paps1959  26.02.2009, 21:31

§ 35 Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Je nach dem ob du alleinstehend oder verheir. bist Kinder hast gibt es eine Pfändungsfreigrenze. In der Wohlverhaltensphase kannst du dir wieder etwas ansparen ohne das es dir jemand wegnimmt!In der Insolvenz gibt es dann auch keine Pfändungen mehr!

duwieich  25.02.2009, 20:46

richt darfst dir auch ein auto kaufen ,nur schulden darfst du nicht machen

20DaSa03  25.02.2009, 21:16
@duwieich

Du bist meiner Meinung? Habe aber kein DH gekriegt:(

ich lese hier unheimlich viele schlechte Antworten, so dass ich zwingend aufräumen möchte. 

Grundsätzlich kannst du mit deinem Freibetrag machen was du möchtest. Wichtig ist nur, dass du zu Beginn der Insolvenz alles angeben musst. Vermögen, Einkommen usw. 

Dein Arbeitgeber führt den pfändbaren Anteil an den Treuhänder ab. Der Freibetrag bleibt vollständig bei dir. Mit 1200 EUR kann man eigentlich kaum etwas für ein neues Auto ansparen, Aber du hast definitiv die Möglichkeit dazu. Solltest du irgendwann ein Auto kaufen, Dann musst du nachweisen können, dass es mit deinem ersparten Geld gekauft wurde. Hier ein Tip. Geld auf der Bank anlegen und erst wenn du es für den Kauf des Fahrzeugs verwendest abholen und damit bezahlen. Wenn du jedoch einfach Geld abhebst und es Bar zur Seite packst, dann könnte es Probleme geben, weil du nicht wirklich nachweisen kannst, woher das Geld kommt. Hier gab es bereits Gerichtsurteile, weil manche nach ein paar Jahren ein enorm teures Auto erworben haben und angeblich alles Bar angespart haben. Im Verfahren konnte er das Gericht nicht wirklich überzeugen, da er angeblich unterschiedliche Beträge Bar angespart hat. 

zj1000 das ist so sinnfrie was du hir schreibst das hilft ihn ganz sicher nicht weiter.Einfach bar von deinem geld was du zu verfügung hast sparen für anschaffungen die wirklich wichtich sind aber auf einem konto z.b. sparbuch geht nett^^

serendipidy 
Fragesteller
 25.02.2009, 20:51

ich fahre derzeit ein 12 jahre altes auto. würde eine anschaffung / ansparen für ein neueres gebrauchtes fahrzeug geduldet werden wenn dies für meine berufliche ausübung notwendig ist (firmenwagenregelung geht ja meines wissen bei Vebraucherinsolvenz nicht). Könnte ich beispielsweise VWL in einen Bausparvertrag fließen lassen und diesen nach Fälligkeit in die Insolvenzmasse laufen lassen? Danke für eure Antworten!

duwieich  25.02.2009, 20:51

doch geht hab auch eins ohne probleme