Steuererstattung Mehraufwand bei Privatinsolvenz

2 Antworten

Hallo,

Deine Frage ist durchaus berechtigt. Im Prinzip wäre es ja bei einer erhöhten Wegstrecke in die Arbeit das gleiche Problem. Die Werbungskosten würde erstmal der Insolvenzverwalter über die Steuererstattung einstecken.

Damit das nicht so ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Der Arbeitgeber zahlt die Spesen aus. Diese sind dann gemäß der ZPO, wie Du schon geschrieben hast, unpfändbar. In Deinem Fall will der Arbeitgeber dies aber offensichtlich nicht machen.

2.) Der Schuldner kann beim Insolvenzgericht einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Erhöhrung der Pfändungsfreigrenze wegen der außerordentlichen Belastung stellen.

In dem Antrag muss man einfach begründen, wieso man diese außerordentlichen Belastungen hat. Eben dass der AG keine Spesen auszahlt und man diese nur über den Weg der Steuerrückerstattung bekommen kann. Außerdem muss man belegen, dass der Aufwand regelmässig ist.

Das Gericht kann dann beschließen, dass die Pfändungsfreigrenze erhöht wird und dann kommt Herr Mustermann so an das Geld.

Viel Glück

ich kenne nicht den Grund wie es zur Privatinsolvenz gekommen ist aber nun gut ist eingetreten. Die Öffentlichkeit sprich der Staat und deine Gläubiger sind nicht schuld an der Misere. Du erwartest aber dass zum einen deine Schulden von den Gläubigern selbst getragen werden und vom Staat dass er dir die Steuereinnahmen erlässt sprich zumindest einen Teil davon. Irgendwie ist das etwas überzogen findeste nicht ? Frag mal deinen Insolvenzverwalter denn der macht ja deine Steuererklärung