Darf ich aus gesundheitlichen Gründen während der Privatinsolvenz selbst kündigen?

5 Antworten

Hallo,

Zunächst bist Du gemäß § 295 InsO verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Wenn Du ohne Beschäftigung bist, sollst Du dich darum bemühen, also bewerben. Auch darfst Du keine zumutbare Beschäftigung ablehnen.

Es heißt aber nicht, dass Du nicht kündigen darfst.

Ungünstig ist, dass Du bei einer Kündigung erstmal drei Monate Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst. Aus dem Grund würde ich versuchen, einen Auflösungsvertrag auszuhandel - vielleicht mit dem Hinweis, dass Du dann auf einen Mobbing-Vorwurf verzichtest.

Infos zum Aufhebungsvertrag findest Du hier: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag.htm

Dort steht auch beschrieben, dass es möglich ist, durch entsprechende Formulierungen im Aufhebungsvertrag die Sperrzeit beim Arbeitsamt zu vermeiden. Dafür würde ich aber einen Anwalt zu Rate ziehen.

Viel Glück

Es gibt bestimmte Gründe unter denen einem nicht der ALG-Bezug verwehrt wird,auch wenn man selber kündigt. Bei mir war es auch so,denn mein damaliger Chef hatte zuletzt einen schweren Aktenordner nach mir geworfen und ich war mit den Nerven am Ende. Das JobCenter hat das bedingungslos anerkannt....

Kann Dein Doc Dir ein Attest schreiben, in dem er benennt, dass es Deiner gesundheit abträglich ist, dort weiterzuarbeiten? Also quasi, dass Dich die Umstaände dort krankmachen, er Dir eine Jobveränderung empfiehlt?

Dann hast Du was schwarz auf weiss als Beleg, da sibnd die Ämter ja immer scharf drauf.

Frag den Insolvenzverwalter.

Dann gibt's kein Arbeitslosengeld

naja aber privatinsolvenz ist nur mit job möglich sonst kann er ja gar nichts mehr abzahlen

@schaefchen5

Sorry, aber die Antwort ist falsch.

Du kannst selbst als Harz IV-Empfänger eine Privatinsolvenz beantragen und bei mehr als 80% aller Privatinsolvenzen bekommen die Gläubiger keinen Cent, weil die Einkommen der Schuldner unter der Pfändungsfreigrenze liegen.