Netto - 11€ Minus in der Kasse kann zu Abmahnung führen?

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Grundsätzlich kann eine Abmahnung ausgesprochen werden - diese ist aber i. d. R. wirkungslos, weil dem Kassiererer in einem Kündigungsverfahren qualitative Minderleistung nachgewiesen werden muß - das ist nicht so einfach möglich.

Zum Ausgleich der Kassendifferenz ist man grundsätzlich nur verpflichtet, wenn man entsprechendes Mankogeld erhält - dann auch mtl. nur bis zur Höhe des Mankogeldes.

Ansonsten müsste mind. eine mittlere Fahrlässigkeit gegeben sein; der ArbG muß das nachweisen (gelingt meist nicht).

Der ArbG darf die Differenz auch nicht einfach vom Gehalt abziehen - dazu müsste erst einmal die Schuld nachgewiesen werden und ein Abzug unterhalb der Pfändungsfreigrenze scheidet sowieso aus, es sei denn der ArbN wäre damit einverstanden.

Wenn das nicht ständig vorkommt, sollte es eigentlich kein Grund zu einer Abmahnung sein. Falls dein Chef dich loswerden will, könnte es anders sein.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts in Berlin wären 10 Euro ein Betrag, der eine Abmahnung rechtfertigt. Landesarbeitsgericht Berlin; Urteil vom 26. März 2004; Aktenzeichen: 6 Sa 2490/03

Das kann auch für deutliche kleinere Beträge gelten, wenn es häufig vorkommt. Begründet wird das fast immer damit, der/die Angestellte käme der Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nach.

ob das ein Grund zur Abmahnung ist weiß ich nicht , aber ich denke mal wenn es kein 3 stelliger Betrag ist wird das noch nicht allzu dramatisch sein.

Klar es ist ein Minus , aber dieses minus kann als Kassierer eben passieren.

Wenn das einmal passiert sollte das kein Problem sein. Manchmal passiert das in der Eile.

Und wenn so ein Zehner runterfällt, nicht jeder Kunde gibt den zurück.

Meiner Bekannten fehlten mal fast 400 Euro. Nachdem alle die ganzen Bons nochmal durchgesehen wurden, stellte sich herraus, das das neue Mädel es falsch in die Kasse eingegeben hatte. Neue Kasse die eh noch keiner verstand.