Kassierer + Falschgeld

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was steht in Arbeitsvertrag?

Wie sind die Arbeitsanweisungen?

Z. B. ab welchem Wert werden die Moneten geprüft?

Wenn nie und nirgendwo darüber diskutiert worden ist, Anwalt.

Schliesslich ist Keinem Schuld außer der Geldfälscher und sein Vertriebspartner.

Das kommt darauf an, was geregelt ist.

Wenn du einen 30 Euro Schein annimmst, wirst du ihn ersetzen müssen.

Wenn du eine Gute Blüte annimmst, aber die Anweisung hast, jeden Schein mittels Kontrollgerät zu prüfen, bist du auch am arsc.

Gibt es keine Regelung und es handelt sich nicht um grobe Fahrlässigkeit, Problem des Arbeitgebers.

Das lieber den Anwalt fragen. Sieht ziemlich nach Grauzone aus

Kriegt doch der Einzahler eh erst mit,wenn er es zur Bank bringt,und dann weiß doch keiner mehr,obs am Eingang,an der Bar oder aufn Clo eingenommen wurde...