Muss ich Kassendifferenz ausgleichen?

7 Antworten

kann zwar nicht erklären aber egal, mein schichtleiter meinte ich muss es nun ausgleichen

Wenn das so im Vertrag vorgesehen ist, dann ist das auch vollkommen rechtens. Du hast bei Dienstantritt eine "stimmende" Kasse übergeben bekommen. Es liegt in Deiner Verantwortung am Ende der Schicht auch wieder eine "stimmende" Kasse abzugeben. Fehlt dort Geld, dann ist das Deine persönliche Verantwortung und Du musst es ersetzen.

sehe ich nicht ein.

Das interessiert aber nicht.

in dem Stress kann ja passieren, dass man bisschen zu viel rausgibt

Ja, aber dann muss man da auch persönlich für geradestehen, sprich: Das Geld ersetzen. So ist das nun einmal.

wenn wir ein Plus in der Kasse haben müssen dürfen es nicht behalten

Das ist ja wieder eine ganz andere Sache. Wenn man Euch das erlauben würde, dann würde das dazu führen, dass Ihr einen persönlichen Vorteil davon hättet, wenn Ihr die Kunden "besch*isst" und denen absichtlich zu viel abzieht oder zu wenig Wechselgeld herausgebt um Euch zu bereichern.

Familiengerd  11.02.2021, 12:38
Wenn das so im Vertrag vorgesehen ist, dann ist das auch vollkommen rechtens.

Das alleine reicht nicht!

Die Haftung des Arbeitnehmers ist aber nur dann zulässig, wenn es auch ein vertraglich vereinbartes Mankogeld durch den Arbeitgeber in angemessener Höhe geht.

Ohne Zahlung eines Mankogeldes ist der Arbeitnehmer nur zum Ausgleich verpflichtet, wenn das Minus durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist.

DerHans  11.02.2021, 14:10

Zu viel Geld in der Kasse, ist ebenfalls ein Warnsignal. Da könnte der Kassierer ja nur darauf warten, das heraus nehmen zu können.

Zum Ausgleich einer Kassendifferenz bist Du nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber Dir mit dem Entgelt ein angemessenes "Mankogeld" für solche Fälle zahlt und er Dir nachweisen kann, dass alleine Du für diese Differenz verantwortlich bist.

Ohne diese Voraussetzung eines Mankogeldes muss ein Arbeitnehmer eine Kassendifferenz nur dann ausgleichen, wenn der Arbeitgeber ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.

Das kommt auf deinen Vertrag an. Wenn du extra ein "Mankogeld" erhältst, kann es sein, dass du daraus die Kassendifferenz begleichen musst. Sonst kann der Unternehmer das nicht verlangen. Das ist SEIN unternehmerisches Risiko. Er kann dir nur eine Abmahnung erteilen, und dich vom Kassendienst ausschließen.

Der Chef kann den Minderbetrag nur geltend machen, wenn er Dir eine mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Das dürfte schwer sein.

Ansonsten mal hier nachlesen:

Kassendifferenz: Wer haftet? | DAHAG

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag stehen müsste. Auf jeden Fall ist es üblich, dass bei Differenzen in der Kasse der betroffene Kassierer den Betrag ausgleicht.

Familiengerd  11.02.2021, 12:39
eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag stehen müsste

Das alleine reicht nicht!

Die Haftung des Arbeitnehmers ist aber nur dann zulässig, wenn es auch ein vertraglich vereinbartes Mankogeld durch den Arbeitgeber in angemessener Höhe geht.

Ohne Zahlung eines Mankogeldes ist der Arbeitnehmer nur zum Ausgleich verpflichtet, wenn das Minus durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist.