Negativbescheinigung vom Jugendamt?
Hallo,meine Freundin will für Ihr Kind ein Bankkonto eröffnen,braucht sie eine Negativbescheinigung vom Jugendamt,wenn der Erzeuger die Vaterschaft noch garnicht anerkannt hat und somit auch nicht in der Geburtsurkunde steht?
Ich habe schon im Netz gesucht wie verrückt aber darüber nichts gefunden,und ich selber kenne mich da auch nicht aus.
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
Wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht, gibts rechtlich betrachtet keinen Vater...wozu dann eine Negativbescheinigung? Der Bank ist doch egal, ob die Vaterschaft für das Kind geklärt ist, oder unbekannt oder nicht gewollt oder was auch immer.
Dann hat sie doch das alleinige Sorgerecht.