Unzurechnungsfähigkeit ohne Wissen des Betroffenen?

7 Antworten

Da kann was nicht stimmen. Keiner wird ohne Anhörung und überprüfung einfach für Unzurechnungsfähig erklärt, so was geht nicht. Da könnte ja jeder kommen und jeden entmündigen lassen, weil einem die Ansicht desjenigen nicht passt. Hier ist wohl weit mehr vorgefallen, als dein Freund rausrücken will. 

Wieso geht er denn alleine auf's Jugendamt, das gemeinsame Sorgerecht müsst ihr doch gemeinsam beantragen und daher gemeinsam vorm Jugendamt erscheinen. Alleine geht es nur gegen den Willen der Mutter, diese muss dann angehört werden und es geht dann zum Gericht. 

Wollen beide das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide da hin und dies dort erklären, dann wird es auch erteilt. 

Ich denke eher, da ist was faul, was dein Freund dir nicht sagen will. Vielleicht will er keinen Mietvertrag unterschreiben oder heiraten? Wieso sagt er dir das erst jetzt? Weil er eine Ausrede brauchte?

Wenn das erste Kind wirklich bei der Mutter lebt, weil die Kindsmutter nicht damit klar kam, wieso lebt das Kind dann nicht bei ihm selbst oder wieso sieht er es dann nicht regelmäßig zumindest an den Wochenenden?

Ich denke, da ist weit mehr vorgefallen damals, als er zugibt. Ich würde mich erst mal (heimlich) mit der Mutter in Verbindung setzen und mit der sprechen, was da war. Und dann gemeinsam mit ihm zum Jugendamt, um sich über das gemeinsame Sorgerecht zu erkundigen. Da erfährst du mehr. 

Das müsste ja von einem Richter angeordnet worden sein, so einfach ist das nicht. Wende dich ans Gericht.

das ist garnicht mgl. oder es hieße er hat dich die ganze zeit belogen.

wenn seine mutter hätte ihn entmündigen lassen wollen, dann wäre ein gericht involviert und dein freund hätte einen gerichtlichen betreuer an der seite. ohne diesen könnte er unter umständen keinen schritt allein treffen, keine entscheidungen treffen und hätte auch das kind garnicht anerkennen können. derartiges ist nicht mgl. also kläre mit deinem freund an welcher stelle er aufgehört hat, dir die wahrheit zu sagen. sowas passiert nicht von jetzt auf gleichl und schon garnicht ohne wissen deines freundes.

warum kümmert er sich eigentlich nicht mal um sein erstes kind?

ich vermute ehr, dass dein freund nicht unzurechnungsfähig erklärt wurde, sondern erziehungsunfähig und ihm das sorgerecht für das erste kind bereits gerichtlich entzogen wurde. nur so käme oma in den besitz des kindes nr. 1. du solltest hier ganz klar mit deinem freund tacheles reden und ihn auffordern die komplette vergangenheit abzuspulen. denn sollte oma in die spur kommen, weil dein freund erziehungsunfähg ist, dann könnte man überlegen ob kd. nr. 2 überhaupt in deiner obhut sicher ist. irgendwo ist da was an deinem freund gewaltig faul und stinkt.

hast du der sb eigentlich erklärt dass sie dir die behauptungen bitte schriftlich geben soll und dir bitte vorlegen soll, dass dein freund nicht in der lage ist rechtliche entscheidungen zu treffen? weiterhin möge sie dir den betreuungsausweis vorlegen und dir genau erklären wie sie auf diesen schwachsinn kommt. das wollt ihr schriftlich und wenn nix dran ist an der story eine stufe höher gehen zum fachbereichsleiter mit massiver beschwerde und anzeige

Er kümmert sich  nicht um Kind Nr 1 weil "Oma"  ihn nicht lässt. Und bis dato hatte er auch mit "Oma" geteiltes Sorgerecht für Kind Nr 1. Die gute Frau hat aber irgendwie Beziehungen bis ziemlich weit oben. Die Unterschrift meines Freundes wurde "gefälscht", zumindest hat er nicht unterschrieben das er das halbe Sorgerecht jetzt an Sie abgibt und keiner glaubt ihm. Ich weiß die Sache klingt total bescheuert. Und die Sache das Kind Nr 2 nicht sicher ist in seiner Obhut sowas ähnliches hat die SB wohl auch verlauten lassen, doch bevor hier jemand mir meine Kinder weg nehmen kann muss er an mir vorbei. Mein Freund ist halt ziemlich fertig deswegen und denkt da kann man nichts machen...  Aber ich danke dir für die ausführliche Antwort :) 

@JamieAmy87

ganz ruhig: er kann nicht unterschreiben, dass er das halbe sorgerecht abgibt an oma, dass ist rechtlich nämlich garnicht möglich. welche kontakt oma wohin hat, sind völlig uninteressant, da sie ihr nicht helfen.

dein freund hat für das erste kind das alleinige sorgerecht? er hat angeblich eine vollmacht für oma gegeben irgendwelche entscheidungen zu treffen: sache ist ganz simpel´, er entzieht sie einfach schriftlich. hiermit entziehe ich meiner mutter xy die vollmacht betreffend mein kind. unterschrift und fertig.

dann geht er los und holt sein kind kraft seiner alleinigen sorgerechtssache einfach ab und wenn sie späne macht, nimmt er das kind aus der kita. entziehen kann ihm das sorgerecht nur ein familiengericht, davon schreibst du hir nix.

ein abtreten des gemeinsamen sorgerechts bei oma ist nicht mgl. lass doch deinen freund nicht solchen unsinn von sich geben oder sich anhören. in der geschichte hätte er schon längst beim anwalt vorstellig werden müssen und hätte dort sofortige rausgabe des kindes geklagt. er hat alleiniges sorgerecht, nach wie vor. oma hat garnichts. WAS also WILL dein freund denn? er will gsr mit dir und seinem kind, eurem kind. und was will er noch? was du hier äußerst im kommentar hat mit dem vorherigen garnichts zu tun. sind zwei sachverhalte: in einer geschichte hat er der oma vollmachten gegeben oder sie hat es sich erschlichen, in der anderen wäre er angeblich mit rechtlichen betreuer an der backe. was genau liegt vor?

@scharrvogel

Eigentlich beides...  Es ist sehr schwer zu erklären. Die Sache hat damit angefangen das er vor 5 Jahren seiner Mutter gesagt hat sie solle das Kind abholen und zu sich nehmen da die Kindesmutter nicht damit zurecht kam. Der Kontakt war bis vor ca drei Jahren auch regelmäßig zwischen Vater und Kind. Vor drei Jahren hat mein Freund seinem Sohn zum Geburtstag besuchen wollen und seine Mutter kam ihn mit den Worten " du hast hier nichts zu suchen, du hast dich nicht angemeldet, der kleine lebt bei mir, verschwinde hier sonst rufe ich die Polizei"  so oder so ähnlich. Mein Freund is dann Wutentbrannt gegangen. Dann hat seine Mutter den Kontakt immer weniger werden lassen. Vor ca einem halben Jahr hat schon einmal jemand verlauten lassen "deine mutter hat das alleinige Sorgerecht für deinen Sohn Kümmer dich da stimmt was nicht"  er hat es nicht geglaubt. Nun hat er die Bestätigung das das was die Person gesagt hat stimmt. Er sagte er hat das Urteil vom Fam.Ge. Gesehen. Es war wohl auf mehreren Formularen eine Unterschrift von ihm die aber nicht seine war. Auch auf dem Schreiben das wohl seine "Entmündigung" bestätigt war seine Unterschrift. Ich habe ihm gesagt das ich so einen ähnlichen Fall schonmal gehört hatte und dagegen kann man was machen...  Das war eigentlich hauptsächlich meine Frage. Ich werde mich nächste Woche in die Spur machen und alle Formulare in kopierten Form besorgen und dann einen Anwalt aufsuchen. Mir war klar das dies nicht so einfach möglich ist. Vielen vielen Dank für die Hilfe. Ich weiß dies klingt echt unglaubwürdig...  

@JamieAmy87

nein, das sorgerecht kann ihm nicht entzogen werden und niemand wird einfach so entmündigt. im leben nicht. wenn er entmündigt wäre, dann würde er nicht einfach so vor dir stehen, dann wäre er im heim.

er kann seine entmündigung nicht einfach unterschreiben, die geschäftsfähigkeit wird nur durch gerichte entzogen. wenn er also vor dem familiengericht ein sorgerecht entzogen bekam, dann weil er sich seit jahren um nichts gekümmert hat. er wäre geladen worden, er musste einen anwalt haben und er hatte dort die möglichkeit zu äußern. da er das nicht getan haben wird, wurde ihm das sorgerecht entzogen. so vermutlich wirds gewesen sein oder könnte es gewesen sein. das ändert nicht einen zug daran, dass er umgangsrecht hat und dieses seit 3 jahren nicht mehr wahrnimmt, sich nicht für sein erstes kind einsetzt und nicht gekämpft hat. das ist seine baustelle um die er sich kümmern muss.

entmündigt wurde er deswegen noch lange nicht. wenn ein solcher beschluss vorgelegen hätte vom familiengericht, das sorgerecht entzogen wurde, dann hat er einen beschluss dazu. existiert dieser nicht, dann hat er nach wie vor das alleinige sorgerecht für sein kind. was auch immer er unterschrieben hat, macht er einfach rückgängig, indem er die vollmachten vollumfänglich zurücknimmt. das ist doch kein problem.

weiterhin sollte er mal darüber nachdenken: wenn er solche aussetzer hat, dass er nicht weiß etwas wie eine komplette entmündigung unterschrieben zu haben - woran kann er sich dann überhaupt noch erinnern. er kann keine rechtsgeschäfte eingehen ohne seinen gesetzlichen betreuer: WER soll das aber sein? deine schwiegermutter verarscht euch doch, weil sie das kind nicht rausrücken will.

was das jugendamt betrifft, lass die dame vom jugendamt vorzeigen, wo stünde das dein partner kein mündiger bürger mehr sei und wo der beschluss dazu sei etc.

Wie bitte? Also die Mutter hat ihn sicher nicht für unzurechnungsfähig erklären lassen. Das geht überhaupt nicht. Da habt ihr mit Sicherheit etwas sehr missverstanden.

Dein Freund sollte sich einen Anwalt nehmen,der kann Akteneinsicht verlangen.

Wenn man einen Menschen einfach so für unzurechnungsfähig erklären lassen könnte,... da wüsste ich aber welche, bei denen ich das machen würde. LOL.

*hüstel*

Das timmt so definitiv nicht.....