Unzufrieden mit de Jugendamt
Nach dem ich mich mit der Mutter meines unehelichen Kindes zerstritten habe, hat sie mir noch vor der Geburt des Kindes den Kontakt verboten. Ich wollte aber trotzdem versuchen alles friedlich zu klären und für mein Kind da zu sein. Nach dem der Mutter der Strom abgestellt wurde, weil sie ihn nicht bezahlt hatte habe ich die Rechnung gezahlt damit meine 8 Tage alte Tochter nicht im Dunkel sitzt.
Der Dank war das ich meine Tochter fast 8 Monate nicht sehen durfte, trotz friedlicher Versuche mit der Mutter in Kontakt zu treten. In der Zeit habe ich auch einen Vaterschaftstest beantragt, weil ich anfing zu zweifeln. Da ging schon der Streß mit dem JA los. Die meinten ich soll im Internet schauen, die Mutter wollte dies aber nicht. Die Zeit verging, nur durch meinen Anwalt kam es endlich zum Test. Ergebnis: Ich bin der Vater, Termin zur Anerkennung der Vaterschaft, Vaterschaft anerkannt. Durch das neue Gesetz wollte ich natürlich sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Die Mutter will dies jedoch nicht und dadurch muss ich wieder vor das Familiengericht treten, weil das Jugendamt mich nicht unterstützt und meint "wenn die Mutter das nicht will, müssen sie vor das Familiengericht", das Familiengericht sagt aber ich soll das beim JA klären.
Meine Frage: Kann mich irgendwo über das JA beschweren, weil ich sehr unzufrieden mit deren Verhalten bin?
3 Antworten
Hallo.... Als erstes.....Du solltest auf jeden Fall eine Beschwerde gegen das Jugendamt machen, entweder alleine, oder vom Anwalt verfassen lassen, die Tatsache das du viel Zeit mit deinem Kind verpasst hast, ist eine Beschwerde wert...Also ich habe damals für eine 5 seitige Dienstaufsichtsbeschwerde über meinen Anwalt 250 Euro bezahlt, ich empfehle dir aber, die Beschwerde einmal an die Vorgesetztenstelle des Jugendamtes zu senden und in Kopie zur Kenntnisnahme an den Bürgermeisterpart des ortes wo das Jugendamt ihre Niederlassung hat, denn das sollte zweifache Wirkung finden... Das gemeinsame Sorgerecht kannst du per Anwalt beantragen, die chancen sind gut für dich.... viel Glück dabei
Da hast du dir aber eine schöne Aufgabe vorgenommen. Wenn die Mutter nicht will, hast du in Deutschland auch nach der neuesten Rechtsprechung keine Chance. Wenn die Mutter möchte, dass du der Zahlsklave bist und trotzdem keinen Kontakt zum Kind bekommst, dann wird sie es durchsetzen. Familiengericht und Jugendamt helfen ihr dabei.
Und wenn du dann keinen Kontakt zum Kind hast, dann wirst du auch in Zukunft keinen Kontakt bekommen, denn du hast dich ja schließlich nachweislich nicht um dein Kind gekümmert. Und wenn du dann deiner Rolle als Zahlsklave überdrüssig bist und nicht mehr zahlen solltest, dann bist du nicht nur ein Rabenvater, der sich nicht um sein Kind kümmert, sondern auch noch ein verantwortungsloser Lump, der die arme Mutter allein in Ihrer Not sitzen lässt.
Wie gesagt. Da hast du dir aber eine schöne Aufgabe vorgenommen.
Ich würde das den Anwalt machen lassen. Ich denke aber schon, dass Du auch ein sehr gutes Recht hast, Dein Kind zu sehen.
Ich bin der gleichen meinung.Wenn es wirklich dein kind ist kann man dir nicht einfach verbiten es zu sehen.