muss ich die Differenz von Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld zum Mindestunterhalt nachzahlen?

5 Antworten

Da Du der Vater des Kindes bist ist davon auszugehen, dass Du auch ab Geburt unterhaltspflichtig bist.

Daher ist auch der Unterhalt bzw. die Unterhaltsvorschuss-Zahlungen seit April 2016 fällig und zu zahlen. Du kannst ja diesbezüglich eine Ratenrückzahlung vereinbaren, damit nicht weitere Kosten auf Dich zukommen, nämlich dann, wenn auch hier noch ein Titel - sprich Gerichtsurteil erstellt werden muss.

ja, hattest du die differenz schon gezahlt?

nein, also ist sie aucb noch offen, ist doch einfach

Ja, klar. Wenn Du entsprechend verdient hast, dann musst Du das zahlen.

der Unterhalt wurde Ende August 2016 vom Jugendamt Tituliert.

Sie müssen das zahlen was im Titel steht. Sinnvollerweise sollte man den Titel prüfen, bevor man ihn unterschreibt.

Ob das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat oder erhält ist völlig egal, das hat keinen Einfluß darauf wieviel Unterhalt sie zahlen müssen.

du musst den vollen unterhalt nachzahlen ab geburt. wenn die km wegen dir uvg und alg2 beantragen musste, dann zahlst du die summen dahin wo du schulden gemacht hast.

hast du den betreuungsunterhalt für die mutter auch schon berechnen lassen?