Nebenkosten,Gas,Strom für Ferienwohnung steuerlich absetzen

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Alle Kosten die Sie für die Ferienwohnung haben (Wasser, Strom, Heizung, Erneuerungen, eventuelle Zinsen(umgerechnet auf qm) .... ) können abgesetzt werden. Die Kosten werden von dem Zuversteuerndenbrutto abgezogen und so kann die Steuer minimiert werden.

Wichtig ist nur das alles belegt werden kann (Eigene Zähler, Quittungen, Rechnungen ...).

Da Sie im gleichen Haus wohnen ist das Finanzamt oft skeptisch, was Rechnungen angeht. Da ist es am besten Rechnungen für Anschaffungen für die eigene Wohnung ebenfalls aufzubewahren um nachweisen zu können, dass man für die eigene Wohnung auch Geld ausgegeben hat.

Bsp. Sie kaufen einen neuen neuen Durchlauferhitzer, Tapete, Laminat, Toaster, Microwelle oder ähnliches für sich und einen Toaster und Laminat für die Ferienwohnung. Da sollten Sie die Rechnungen aufheben um Nachweisen zu können, das der Toaster und der Laminat auch für die FeWo war. Mit den anderen Rechungen können Sie belegen, dass Sie eben auch Sachen für sich gekauft haben und nicht das Finanzamt betrügen wollen und einfach alles über die FeWo versuchen abzusetzen.

Exakt den Verbrauch der FeWo kann man nur ansetzen, wenn es sep. Zähler gibt und die Wohnung im Erdgeschoss nachweislich ausschließlich an wechselnde Gäste vermietet wird. 

Gibt es nur einen gemeinsamen Zähler für die FeWo und die eigene Wohnung, dann kann man in der Steuererklärung die Tage, die die Fewo vermietet war, als Kosten ansetzen . Also: Strom und Wasser werden auf 360 Tage (kaufmännisch gerechnet hat das Jahr 360 Tage!) runtergerechnet und an jenen Tagen, wo die FeWo vermietet war, teilt man den Wert durch 2 und kann somit jenen Wert, der auf die FeWo fällt, als Kosten absetzen.

Das ist eigentlich eine Milchmädchenrechnung, denn Feriengäste verbrauchen in der Regel mehr an Wasser und Heizung als man selbst - oder die Gäste zu Hause verbrauchen.

Die günstigste Lösung wäre daher, man hätte für den Nachweis zwei Zähler (für Strom und Wasser) im Haus. Die Heizkosten (Gas, Erdöl) sollten mit einem höheren Wert Berücksichtigung finden - denn man heizt auch im Winter die FeWo, damit nichts einfriert.

Die Grundsteuer wird generell durch 2 geteilt - wenn die FeWo ausschließlich vermietet wird und nicht privat genutzt wird. Davon geht das Finanzamt jedoch aus, wenn man im selben Haus selbst eine zweite Wohnung bewohnt. Gleiches gilt für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

 

 

kikilinski 
Fragesteller
 12.05.2011, 08:14

Also : Strom,Gas wird über einen eigenen Zähler der ferienwohnung abgerechnet! Dies hat früher ja auch der langjährige Mieter allein getragen. Die Rechnung des Strom/Gasversorgers lautet auf meinen Namen aber mit dem Zusatz Objekt Ferienwohnung.  Für die Wohnung erstelle ich , wie früher bei dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung mit den Grundlagen der qm ausschließlich der Wohnung. Also nur die tatsächlichen Kosten die auch nur die Ferienwohnung betreffen. Warum muss ich diese jetzt nochmal durch 2 teilen- ich verstehe das prinzip nicht. Denn da zahle ich ja drauf, oder nicht?

Übrigens wird die Wohnung nie privat genutzt. Ich hab ja eine Wohnung im selben  Haus.....

einhornhaus  12.05.2011, 08:42
@kikilinski

Du kannst Die zurechenbaren Kosten steuerlich voll ansetzen. Auch die Nebenkostenabrechnung die Du machst - die sich auch in der Systematik sicher nicht geändert haben - kannst Du ansetzen. Das Prinzip gitl: Alle Kosten die durch etwas anfallen die zur Gewinnerzielungsabsicht dienen, können angesetzt werden. Also alle Rechnungen und Nebenkostenabrechnung einreichen. Sollte Dein Steuerberater das nicht wollen - aus welchem Grund auch immer - wechsel oder besser selber die Erklärung machen.

Die Kosten sind nur verhältnismäßig absetzbar, da Sie die Wohnung auch privat nutzen. Also nur der Teil, der nicht auf die Privatnutzung entfällt ist ansetzbar.

kikilinski 
Fragesteller
 12.05.2011, 08:19

Nein ich nutze die Wohnung nicht privat.Ich wohne ja oben drüber..Sie wird ausschließlich an Gäste vermietet. Daher verstehe ich auch nicht die verhältnismässige Zuordnung. Diese Nebenkosten entstehen ausschließlich für die Wohnung und haben mit meinen eigenen Nebenkosten nichts gemein.

naomimcmorris  12.05.2011, 18:45
@kikilinski

Wenn die Ferienwohnung ausschließlich vermietet wird, dann werden die Kosten, sofern sie nur auf die Ferienwohnung entfallen, nicht verhältnismäßig angesetzt, sondern sind voll abzugsfähig als Werbungskosten in der Anlage V.

Andere Kosten, wie beispielsweise die Grundsteuer sind anteilig ansetzbar (für den Anteil, der auf die Ferienwohnung entfällt).