Einfamilienhaus in zwei Wohnungen trennen?

2 Antworten

Hallo,

ich braucht gar nichts umschreiben zu lassen.

Da die Wohnung im 1.Stock über einen eigenen Zugang verfügt und auch  alle anderen notwendigen Räumlichkeiten vorhanden sind,kann diese als Einliegerwohnung

ohne Probleme weiter genutzt werden.

Was ihr nur machen müßt, ist die Wasserversorgung dieser Wohnung über einen seperaten Zähler zu führen und an den Heizkörpern Meßgeräte einzubauen oder eventuell der 1.Etage eine eigene Heizung (Gastherme) mit eigenen Gaszähler zu installieren um keine Streitigkeiten bezüglich des Verbrauches aufkommen zu lassen.

windiii 
Fragesteller
 08.09.2017, 23:04

Vielen Dank für Deine Antwort. 

Nur noch eine kurze Frage dazu: Lt. Internet-Recherche ist eine Einliegerwohnung eine Wohnung, die keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat. Ansonsten ist sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen. 

Das zu erwerbende Haus hat allerdings einen Zugang vom Freien in die Wohnung im Obergeschoss - kann diese dann trotzdem als Einliegerwohnung deklariert werden? 

OlafausNRW  09.09.2017, 13:34
@windiii

das ist schon lange nicht mehr so.Interessant ist der Begriff ohnehin nur noch für das Mietrecht.

Vom Finanzamt werdet ihr damit als 2-Familienhaus eingestuft.

Solange ihr es vermietet und nicht als Eigentumswohnung verkauft sollte es kein Problem sein, eine Genehmigung einzuholen, sofern die Wohnung die Bedingungen einer Mietwohnung erfüllt, also separater Zugang, Fluchtwege im Brandfall, Schallschutz, etc