Nebenkostenabrechnung ohne Kostenaufstellung hinnehmen?

8 Antworten

Das würde ich so nicht hinnehmen.Verlang auf jeden Fall die Abrechnung.

Vielleicht will er dir 20 € zurückzahlen, dir stehen aber 220 € zu...

Unter Umständen kannst du einzelne Positionen auch in deiner Steuererklärung angeben. Schon allein aus diesem Grund würde ich die Abrechnung haben wollen.

Außerdem willst du ja sicher wissen, ob du vielleicht beim Heizen oder Wasserverbrauch was einsparen kannst.

Wenn du die Abrechnung dann hast, und dir kommen Positionen spanisch, kannst du Einsicht in die Belege verlangen (Kopie gibt's gegen Gebühr).

Und was dein Vermieter mit Online-Rückerstattung meint, erschließt sich mir auch nicht. Vielleicht per PayPal...? :-)))

Mumpitz, verlang die Abrechnung.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 07.01.2021, 16:12

Danke, das wäre jetzt auch mein erster Schritt 👍

Das ist ein sehr merkwürdiges Gemauschel seitens Eures Vermieters.

Ich würde auf eine ordnungsgemäße schriftliche Nebenkostenabrechnung bestehen!!!

Mir drängt sich hier der leise Verdacht auf dass Euch evtl. eine höhere Rückzahlung zusteht, als die er Euch zahlen will. Er denkt vielleicht, wenn er direkt einen kleinen Betrag an Euch zahlt, freut Ihr Euch und haltet die Füße still.

Darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen. Verlangt die Abrechnung schriftlich. Im Nachgang, wenn alles korrekt ist könnt Ihr ihm die Kontoverbindung zwecks seiner Überweisung des Guthabens mitteilen.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 07.01.2021, 14:05

Allerdings war das genau mein Gedanke, bin also doch kein notorischer Schwarzmaler. Und, dass er vorgibt nicht selbstständig an unsere Kontodaten zu gelangen, bleibt mir noch unklar. Hätten sie dazu eine Theorie?

AngiedieSchlaue  07.01.2021, 14:28
@TeddyTheBear40

Nein, das erschließt sich mir nicht wirklich!

Verlangt auf jeden Fall eine ordnungsgemäße schriftliche Nebenkostenabrechnung.

Die Kontoverbindung würde ich (vorsichtshalber) erst mal nicht mitteilen.

Ihr könnt ja dann ein evtl. Guthaben mit den nächsten fälligen Mietzahlungen verrechnen. Das müsste auch rechtlich ok sein.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 07.01.2021, 14:49
@AngiedieSchlaue

Danke, die werde ich verlangen. Mit dem Ausgleich über die nächste Miete, wäre normalerweise nichts gegen einzuwenden. Nur weiß ich bei allem Respekt meinen Vermieter gegenüber nicht, wie ich hier weiter kommunizieren soll.

AngiedieSchlaue  07.01.2021, 15:21
@TeddyTheBear40

Kommunizieren? Höflich aber bestimmt.

Es ist Euer gutes Recht, eine korrekte Nebenkostenabrechnung über Eure Nebenkostenvorauszahlungen zu erhalten. Dazu ist Euer Vermieter verpflichtet und das weiß er sicherlich auch.

Lasst Euch nicht beirren und setzt Euren Rechtsanspruch durch.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 07.01.2021, 16:14
@AngiedieSchlaue

Ich danke Ihnen, so werden wir das nun handhaben 👍

Er begründete, dass wohl eine Online-Rückerstattung neuerdings nicht mehr möglich ist.

Merkwürdige Begründung. Online-Überweisungen sind natürlich möglich, oder was soll sonst mit 'Online-Rückerstattung' gemeint sein?

Außerdem hat der Vermieter doch eure Bankverbindung von der Überweisung der Miete.

mussten prompt 2 mal (also jährlich) eine Mieterhöhung hinnehmen.

Kann es sein, dass auf diese Weise einfach nur die Vorauszahlung erhöht wurde?

Denn der nächste Satz ist recht unlogisch und so nicht zu verstehen:

 Hier hatte er uns jeweils von unserer Vorrauszahlung 15 Euro monatlich abgezogen, dass sich für ihn eine geringere Nachzahlung ergibt und wir augenscheinlich "keine" Mehrbelastung haben. Habe Sorge, dass es heuer wieder so gehandhabt wird.

Das liest sich so, als ob der Vermieter einfach nur Eure Vorauszahlung selbständig reduziert hat, um damit die Kaltmiete zu erhöhen, was so natürlich gar nicht geht. Andererseits wäre Eure Nachzahlung damit höher oder meinst Du mit "Nachzahlung" eigentlich die Rückzahlung aufgrund der Betriebskostenabrechnung?

Zudem bleibt es mir aus, zu verstehen, dass er behauptet, unsere Kontodaten nicht tun haben. Wir drücken ihm die 1400 Euro doch nicht in die Hand.

Nicht jeder Kontoauszug weist die Kontonummer des Versenders aus und außerdem ist es manchmal so, dass zwar die Miete von einem Konto kommt, aber Rückzahlung auf ein anderes gehen sollen. Besser ist es doch, vorher zu fragen, auf welches Konto die Rückzahlung erfolgen soll. So gesehen, sehr rücksichtsvoll von ihm.

Schick ihm die Antwort auf dem gewohnten Kanal, also per whatsapp. Das ist ziemlich ungefährlich und natürlich fragst Du im gleichen Zug nach der Abrechnung, aus der sich die Rückzahlung ergibt. Wenn die Abrechnung dann ergibt, dass er wieder "heimlich" die Miete erhöht hat, forderst Du auch für die vergangenen zwei Jahre die verkürzten Beträge nach, denn so kann eine Mieterhöhung nicht funktionieren, außer Mieter stimmen der Verfahrensweise ausdrücklich zu.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 07.01.2021, 16:23

Richtig, im Zuge der 15 Euro Abzug der Nebenkosten, wurde die Kaltmiete erhöht. Im ersten Jahr war es mir fast egal. Im zweiten Jahr hat er es jedoch genau so gehandhabt. Nach einem Telefonat und einem Auszug eines angeblichen Mietspiegels, den es jedoch in unserem Ort nicht explizit gibt, habe ich wiederwillen ein weiteres mal akzepiert (hingenommen).

Aufgrund seiner Whatsapp Nachricht kommen mir wieder die Gedanken, was heuer wieder ansteht. Wohlgemerkt habe ich ja keine Abrechnung erhalten, jedoch seine Nachricht per Whatsapp, dass wir ein Guthaben haben. Die Höhe wurde hier noch nicht mitgeteilt. Er ließ ich sich auch nicht anmerken, dass er sich unsicher ist, auf welches Konto die Gutschrift gehen soll. Seit Beginn, war nur von einem Konto die Rede.

bwhoch2  07.01.2021, 16:31
@TeddyTheBear40

Dann sei erst mal nett zu ihm und schreibe drauf "Konto wie immer: IBAN DE..." und bitte höflich um die Abrechnung, die er bestimmt vorliegen hat, wenn er schon was rauszahlen will. Im Idealfall bekommst Du erst die Rückzahlung und kurz danach die Abrechnung und die prüfst Du dann in aller Ruhe und genau und reklamierst, was es ggf. zu reklamieren gilt. Eine Mieterhöhung auf diese Weise würde ich an Deiner Stelle so nicht mehr akzeptieren. Bitte ihn hierzu ggf., dass er künftig mit offenen Karten spielen soll.

Über die im Abrechnungszeitraum erfolgten Vorauszahlungen ist binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zumindest in Textform abzurechnen. Dafür hat der Gesetzgeber konkrete Formalien vorgegeben: Für jede Position müssen der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten des Mieters ausgewiesen werden. Hinzu kommt noch die Angabe der Summe der Vorauszahlungen und deren Gegenüberstellung zur Summe der anteiligen Kosten. Sind diese Angaben nicht vorhanden (das gilt schon für das Fehlen auch nur einer Formalie), ist die Abrechnung unwirksam und damit nicht erfolgt.

Ab Verstreichen der Abrechnungsfrist darfst du den Vermieter abmahnen und ihm dafür eine Frist setzen. Kommt er in Verzug, darfst du bis zur Erledigung auf deine Vorauszahlungen den Zurückbehalt ausüben. Der wäre erst nach Vorlage eine formell korrekten Abrechnung nachzuzahlen.

Dein Anspruch auf Abrechnung verjährt nach drei Jahren.

Was dein Vermieter da macht, ist fern jeglicher Vorgaben. Offensichtlich versucht er dich auszutricksen. Las dich nicht drauf ein. Vefahre wie oben von mir ausgeführt.

Noch das: Bei verfristeter Abrechnung ist eine Nachzahlungsforderung nicht mehr zu befriedigen, ein Guthaben steht dir aber weiterhin zu.

TeddyTheBear40 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:13

Hab gerade die Frage aktualisiert. 3 Tage nach der SMS war dann doch die Abrechnung im Briefkasten. Ich verstehe nur noch nicht das ein Geschäftsmann, mit mehreren großen Immobilien, nicht meine Kontodaten recherchieren kann. Habe sie eine Idee?