Nebenkostenabrechnung - Abrechnungsservice umlagefähig?

4 Antworten

aus der frage geht nicht hervor, ob techem die gesamte abrechnung erstellt. eine ablesung der heizkosten kann auch ohne besuch erfolgen. daher ist dies zunächst zu prüfen. sollte - wie üblich - techem lediglich die heiz- und wasserkosten abgerechnet habe, sind diese kosten umlegbar, weil gesetzlich vorgeschrieben. (heizkosten)

Sei vorsichtig bei dem Begriff Abrechnungsservice!

Die Position Verbrauchserfassung sind die kosten für die Ablesung und erstellung der Heizkostenabrechnung, diese werden immer auf die Mieter umgelegt. Dies ist auch richtig so und sind vom Mieter zu zahlen.

Bei dem Begriff Abrechnungsservice ist nicht die erstellung der Abrechnung sonder ein zusätzlicher Service von techem für die Ermittlung der Betriebskosten gemeint. Diese Kosten sind nicht Umlagefähig und muss von dir nicht bezahlt werden.

Dies ist allerdings nur bei techem so, bei anderen Abrechnungsdienstleiser können die Begriffe schon wieder eine ganz andere Bedeutung haben.

Techem liest nicht nur die verbrauchten Einheiten ab, sondern erstellt in der Regel darüber auch eine Abrechnung und zwar für Heizkosten, Warmwasser, Schornsteinfeger, Wartungskosten, ggf. Mietgebühren für die HKV und die Abrechnungsgebühr.

Diese Techem Abrechnung ist Teil der Gesamtabrechnung und sollte dir eigentlich mit der restlichen Abrechnung immer vorgelegt werden.

Somit sind die Kosten umlagefähig.

also sind die Kosten nicht für die Heizkostenabrechnung?? Dann ists nicht umlagefähig. Abziehen - kurz anschreiben