Ist ein "Breitbandanschluss" genau dasselbe wie ein "Kabelanschluss"?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, so jedenfalls der Verordnungsgeber. Zitat: Dieser Punkt betrifft alles rund um eine Gemeinschafts-Antenennanlage oder das Breitbandkabelnetz mit allen Kosten, vom Betrieb, der Wartung bis hin zu den monatlichen Gebühren für den Anschluss. Prüfe: So eine Anlage benötigt Strom und viele Vermieter jubeln dem Mieter diese Kostenanteile unter bei Beleuchtung. Somit ist so eine AR nicht ordnungsgemäß und eine etwaige Nachforderung nicht fällig.

Ein Kabelanschluss ist eine "Gemeinschaftsantenne" oder ein "Breitbandanschluss", je nachdem wie Du es sehen willst...

Hallo,

wenn in Deiner NK grundlegend nur ein Kabelaschluss aufgeführt ist, so betrifft es primär auch nur diesen in seiner Grundfunktion.

Du bezahlst aber dabei auch nur, was zwingend vom Vermieter für das Haus mitgegeben wird. Erkundige Dich bei dem Kabelbetreiber, was mit Deinem Anschluss allgemein möglich wäre.

Aber die Kabel- Grundgebühr dürfte um die 15 - 20 Euro liegen. Sonderfunktionen kosten am Kabel auch sonder.

mfg

Parhalia

Jein, ein Kabelanschluss muss kein Breitbandanschluss sein, und umgekehrt, aber neue Kabelanschlüsse werden als Breitbandanschluss installiert. Können somit auch für Internet, und Telefonie genutzt werden. Diese Dienste kosten dann extra, Du bezahlst Nebenkosten nur für den Anschluss, zur Nutzung des Kabelfernsehen.

Das ist der Kabelanschluss,möglicherwrise kannst Du auch über den Kabelanschluss schnelles Internet nutzen,da kannst Du dich auf der Internetseite des Kabelanbieters informieren.Auch digitales Fernsehen ist über die Leitung zu empfangen.Die Internetpreise der Kabelnetzbetreiber sind niedriger als über die Telekomleitung und vor allem viel schneller,Kabel Deutschland bietet 32 MB sek an,das schafft keine Telekomleitung.