Nebenkostenabrechnung - Problem: eine Ölheizung für zwei Häuser

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte lies die Heizkostenverordnung und dort in § 2, ob diese für Euch vorrangig ist!

Quelle: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/heizkostenverordnung-hkvo/heizkostenverordnung-inhalte-2009.html

Die Trennung der Heizquelle in je für Haus 1 und Haus 2 und die Anpassung des MV an die stärkere Verbrauchsorientierung sind auch eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten als Modernisierungskosten mit 11 % p.a. umgelegt werden können.

Technische Fragen zum Anlagenumbau implizieren auch immer Alternativen und Kosten, sowohl für die Investition als auch für den Betrieb. Hinzu kommt die Einbindungsmöglichkeit regenerativer Energien. Hierzu ist daher eine umfassende fachliche Beratung sinnvoll.

wenn im MV steht, dass 50/50 abgerechnet wird, musst du das auch so machen und kannst das nicht einseitig ändern - was ja wohl zu deinen Gunsten wäre, da du keinen oder wenig Verbrauch hast...

Was heisst für die Vergangenheit? Was hast du denn für einen Abrechnungszeitraum? 1.1.-31.12. eines Jahres? Dann kannst du lediglich für 2010 noch abrechnen.

Ansonsten würde ich alle technischen Fragen mit einem Fachmann besprechen.

Du bist Mieter und hast durch deine Unterschrift im Mietvertrag der Praxis eingewilligt, mit der dein Vermieter die Heizkosten auf unterschiedliche Parteien verteilt.

Irgendwelche Ideen, mit welchen Methoden man effizienter heizen kann oder wie man die Heizkosten gerechter verteilen kann, nutzen dir nichts, solange der Vermieter nicht bereit ist, Modifikationen an der Heizung vorzunehmen. Du kannst mit ihm reden, aber wenn er nicht will, dann will er nicht. Es ist sein Haus und nicht deins. Wenns dir nicht passt, musst du dir eine andere Wohnung suchen.

Sportabzeichen 
Fragesteller
 26.07.2011, 23:50

Ich bin der Vermieter und bewohne das Haus mit dem Kachelofen für die untere Etage.

Wieso fragt ihr nicht einfach einen Heizungsinstallateur? Niemand hier weiß, wie eure Heizungsanlage genau aussieht etc. Ein Heizungsinstallateur kann euch vorschlagen, was er für die beste Möglichkeit hält und euch direkt einen Kostenvoranschlag machen. Der sieht ja dann, was ihr an Geräten etc. da habt, was davon verwendbar ist und wie man vorgehen muss.

Sportabzeichen 
Fragesteller
 26.07.2011, 23:46

Für die Zukunft trifft das zu, nur es besteht auch das Problem der NK-Abrechnung für die Vergangenheit. Und genau die diesbezüglichen Fragen mit Antworten interessieren mich sehr.

Mitsuhoney  26.07.2011, 23:48
@Sportabzeichen

Für die Vergangenheit gilt das, was im Mietvertrag steht. Fertig.

Sportabzeichen 
Fragesteller
 27.07.2011, 00:00
@Mitsuhoney

hmmmm, also muss laut mietvertrag mit dem Schlüssel 50:50 für die heizung abgerechnet werden - das betrifft dann wohl hoffentlich nur den zeitraum, als noch keine separate erfassung möglich war.

in der zwischenzeit wurden verbrauchserfassungsröhrchen an allen heizkörpern angebracht - wie ist da unter berücksichtigung des mietvertrages abzurechnen? nachdem nun eine verbrauchsabhängige berechnung möglich ist, muss da auch 50:50 (d. h. 50 % des Öls nach gesamt-qm für beide häuser und 50 % nach dem abgelesenen verbrauch der röhrchen) gerechnet werden.

durch den kachelofen wird in meinem haus die untere etage nicht über die heizkörper erwärmt. eigentlich wäre dann eine 100 %ige Abrechnung nur nach dem röhrchenverbrauch gerechtfertigt - ist das zulässig? oder muss mindestens 30 % des öls nach qm und 70 % nach röhrchenverbrauch berechnet werden? durch die separate erfassung soll ja eigentlich eine gerechtere kostenverteilung bzw. energieeinsparung erfolgen!

Mitsuhoney  27.07.2011, 00:04
@Sportabzeichen

Da kenne ich mich im Mietrecht etc. leider zu wenig aus. Aber: Könnt ihr euch da nicht eventuell ohne irgendwelche Paragraphen mit eurem Mieter einigen? Und: Ich glaube, wenn im Mietvertrag steht, dass einfach 50:50 abgerechnet wird, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass dann auch die Anbringung der Messröhrchen nichts nützt, also dass das nichts an der Abrechnung ändert. Aber verlass dich da bitte nicht aus meine Aussage ^^.